ich habe einen ZVA gemacht bzgl. einer GbR vertr. d. Gesellschafter. (also leider nur wg. der GbR, die Gesellschafter hab ich nicht gesondert angegeben, hätte ich wahrscheinlich machen müssen
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wenn ich jetzt einen neuen Zwangsvollstreckungsauftrag mache bzgl. der Gesellschafter der GbR (die einen anderen Gerichtsbezirk haben als der Sitz der GbR) bekomme ich doch keine neuen Kosten für meinen ZVA, oder? Ich denke, dass dieser zu dem ersten ZVA gehört. Bin mir aber nicht sicher was das angeht.
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Und schreibe ich die GbR auch als Schuldnerin in das Formular wieder rein oder lasse die weg und gebe nur die zwei Gesellschafter an und lege die Fruchtlosbescheinigung bei?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Liebe Grüße
Pretty Belinda
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)