Anwälte dürfen immer noch nicht beglaubigenStellst du dann nur eine beglaubigte Kopie des Vergleichsbeschlusses zu?
Zustellungsnachweis ZV
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Mariposa2
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 26.06.2008, 18:47
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Aber du weißt, wie ich es meine ...Soenny hat geschrieben:Anwälte dürfen immer noch nicht beglaubigenStellst du dann nur eine beglaubigte Kopie des Vergleichsbeschlusses zu?
Das heißt also, wir alle, die immer beglaubigte Abschriften von irgendwelchen Vergleichsbeschlusskopien in der Weltgeschichte umherschicken, machen eigentlich völligen Blödsinn? ... Oder habe ich dich gerade falsch verstanden? Ich bin schon ganz verwirrt und komme mir vor wie ein Azubi im 1. Lehrjahr
Hach waren das noch Zeiten, als es hieß "ZV müssen Sie in unserer Kanzlei nicht können. Das machen wir hier nicht" ...
Wir haben ja meist zwei Abschriften, da ist das kein Problem.
Bisher ist es bei uns zum Glück erst einmal vorgekommen, dass ein EB nicht zurückgeschickt worden ist. Viele kennen diese Entscheidung glaube ich auch nicht
Und wir beglaubigen die Abschriften auch
Bisher ist es bei uns zum Glück erst einmal vorgekommen, dass ein EB nicht zurückgeschickt worden ist. Viele kennen diese Entscheidung glaube ich auch nicht
Und wir beglaubigen die Abschriften auch
Ohne Hund, ohne mich!
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Der RA darf nur seine eigenen Schriftsätze beglaubigen, mehr aber auch nicht!
http://www.foreno.de/sonstige-berufsbez ... glaubigung
hier ausführlich erörtert und ein Auszug daraus:
http://www.foreno.de/sonstige-berufsbez ... glaubigung
hier ausführlich erörtert und ein Auszug daraus:
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!