Hallo, wir haben den Beschluss erhalten, dass die Zwangsvollstreckung vorläufig gegen Sicherheitsleistung eingestellt wird.
Wir hatten im Vorfeld schon einen PfÜB beantragt, da das VU ja vorläufig vollstreckbar ist.
Müssen wir jetzt irgendetwas veranlassen, also z.B. den Gerichtsvollzieher informieren, oder läuft die ZV einfach weiter, bis der Schuldner die Sicherheit leistet?
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus VU
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- AliceImWunderland
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Die Gegenseite muss jetzt erstmal die Sicherheitsleistung zahlen, vorher braucht Ihr nichts aufzuheben. Wenn bis dahin der Pfüb bei dem Drittschuldner zugestellt ist, würde ich die Pfändung nach Zahlung der Sicherheitsleistung ruhend stellen und nicht komplett aufheben. Schließlich ist die ZV laut Beschluss nur vorläufig eingestellt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!