ZV aus 1. VU
- Mel Kunterbunt
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 277
- Registriert: 14.08.2013, 16:12
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Also, folgendes Problem... Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung eines VU's. Schuldner hat Einspruch eingelegt. Ist sodann zur Verhandlung wieder nicht erschienen. Es erging ein zweites VU.
In der Zwischenzeit ging uns die vA des ersten VU's zu. Hieraus sollte ich einen Räumungs- und Vollstreckungsauftrag einleiten.. Am besten schon seit letzter Woche, weil Schuldner das Mietobjekt unserer Mandantschaft beschädigt und andere Mieter bedroht usw.
Jetzt eben ging uns das zweite VU zu. Im Anschreiben steht, dass beim zweiten VU versehentlich nochmals die Titulierung erfolgte und deshalb keine vA erteilt werden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die vA des ersten VU's herzureichen um den Rechtskraftvermerk anzubringen.
Da die Räumung doch schon drängt und die beim Gericht nicht immer die schnellsten sind... Kann ich trotz des zweiten VU's aus dem ersten vollstrecken und dann, wenn die Unterlagen vom GV zurückkommen, alles ans Gericht schicken???
Ich hoffe Ihr versteht mein Problem
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Brauchst Du denn den Rechtskraftvermerk? Ist hier eine Sicherheitsleistung im 1. VU vorgesehen, sodass Du normalerweise nur die Sicherungsvollstreckung betreiben könntest?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Loki
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 579
- Registriert: 13.09.2010, 17:10
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
Versäumnisurteile sind immer vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung (§ 708 ZPO). Den Rechtskraftvermerk brauchst du nicht. Mach den Räumungsauftrag fertig und raus mit dem Schuldner.
- Mel Kunterbunt
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 277
- Registriert: 14.08.2013, 16:12
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Den Rechtskraftvermerk brauche ich nicht... Ich weiß nur nicht, ob ich noch aus dem ersten VU vollstrecken kann, nachdem uns jetzt bereits das zweite VU zugegangen ist (leider nicht in vA, da das Gericht versehentlich nochmals die Titulierung erfolgte... Warum die das nicht gleich korrigiert haben, verstehe ich sowieso nicht...)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Doch, Du kannst aus dem VU vollstrecken. Denn das 2. bestätigt ja nur das 1., auch wenn da nochmal ein richtiger Tenor aufgenommen wurde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Mel Kunterbunt
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 277
- Registriert: 14.08.2013, 16:12
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
OK!! Habt tausend Dank!!! Dann raus mit dem Schuldner