ZV gg. Verwaltungs-GmbH nach Insolvenz der GmbH & Co.KG ??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
DaniMendl
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#1

27.04.2010, 15:50

Hallo,
folgendes Problem:
Wir haben Titel gg. GmbH & Co. KG und gg. Verwaltungs-GmbH.
Gg. die GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren anhängig und mangels Masse aufgehoben. Gg. die Verwaltungs-GmbH ist kein InsoV. anhängig.
Können wir jetzt gg. die Verwaltungs-GmbH noch normal aus dem Titel vollstrecken oder wird die automatisch mit aufgelöst?
Der GV meint, dass keine ZV mehr möglich ist - aber die GmbH kann doch noch Konten, Fahrzeuge etc. haben? Was ist damit?

Danke

Daniela
Spkie
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#2

27.04.2010, 16:06

nur so als Tipp:
wenn hier schon ein Inso-Verf. war und es mangels Masse abgewiesen worden ist, wird eine ZV wenig Sinn haben, da man vermuten sollte, dass es nicht ausreichend Mittel gibt....
außerdem laufen die Konten etc meist auf die GmbH & Co. KG und nicht auf die Verw. GmbH
ich für meinen Teil würde die akte hier abschließen...
aber vllt. hat ja jemand anders andere Erfahrungen?
BabyBen

#3

27.04.2010, 16:29

Ich, ich habe schon erlebt, dass die Verwaltungs-GmbH plötzlich den Geschäftsbetrieb übernommen hat und zur eigentlichen Gesellschaft mutierte. Mangels Masse heißt auch nicht, da nichts da ist. Es heißt, dass nicht genug da ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Sam29

#4

27.04.2010, 21:01

und das Insolvenzverfahren läuft auch nicht gegen die GmbH, sondern über das Vermögen derselbigen.

Da GmbH & Co. KG zwei völlig voneinander unabhängige Unternehmensformen sind, stehen die Aussichten bei der GmbH Vermögen zu erlangen gar nicht so schlecht.
Hol Dir einfach mal einen HR Auszug über die GmbH & Co. KG und einen HR-Auszug über die GmbH, dann siehst Du auch gleich, ob eventuell auch ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet worden ist.
Jupp03/11

#5

27.04.2010, 21:04

Sam29 hat geschrieben:und das Insolvenzverfahren läuft auch nicht gegen die GmbH, sondern über das Vermögen derselbigen.

Da GmbH & Co. KG zwei völlig voneinander unabhängige Unternehmensformen sind, stehen die Aussichten bei der GmbH Vermögen zu erlangen gar nicht so schlecht.
Hol Dir einfach mal einen HR Auszug über die GmbH & Co. KG und einen HR-Auszug über die GmbH, dann siehst Du auch gleich, ob eventuell auch ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet worden ist.


bitte vorher lesen
Sam29

#6

27.04.2010, 22:05

Ja, habe ich. Und? Zum Zeitpunkt der ZV sollte/kann man sich trotzdem einen HR-Auszug einholen um zu schauen, ob tatsächlich ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist. Es war nur ein Rat.
BabyBen

#7

27.04.2010, 22:09

Sammy ein Insolvenzverfahren einer Verwaltungs-GmbH ist etwas anderes als ein Insolvenzverfahren einer Kommanditgesellschaft, wo die besagte GmbH Gesellschafterin ist.
Sam29

#8

28.04.2010, 10:45

Das ist mir klar. Da aber in diesem Fall Titel gegen beide Gesellschaften bestehen, würde ich mir zunächst über beide Gellschaften einen HR Auszug einholen.

Gestatten immer noch Sam.
Jupp03/11

#9

28.04.2010, 10:49

Sam29 hat geschrieben:Das ist mir klar. Da aber in diesem Fall Titel gegen beide Gesellschaften bestehen, würde ich mir zunächst über beide Gellschaften einen HR Auszug einholen.

und warum? Es steht doch fest, dass kein Inso-Verfahren läuft

Gestatten immer noch Sam.
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Js123
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#10

16.11.2016, 16:15

:wink1

Mein Fall betrifft jetzt nur die ZV....
Ich soll aus einem Titel vollstrecken, die Beklagten sind

1. XY GmbH & Co. KG, vertr. durch Verwaltungs-GmbH, vertr. d. Schlaubi Schlumpf
2. Schlaubi Schlumpf

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt... und die Beklagte zu 1) wird noch mal alleine verurteilt...

Wer ist jetzt mein Schuldner im ZV-Auftragsformular? Bin ziemlich verunsichert. So wie ich das lese, sind ja die GmbH & Co. KG und die Verwaltungs-GmbH komplett verschiedene... Müsste ich dann ZV-Auftrag einmal gegen GmbH & Co. KG einreichen und dann noch mal gegen die Verwaltungs-GmbH und gegen Schlaubi Schlumpf separat?
Aber wo ist dann der Unterschied zwischen Gesamtschuldner und Beklagte zu 1)

:patsch :patsch :patsch :patsch
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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