Eilfrage Berliner Räumung (heute vor 13 uhr zu erl)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renoHL
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#1

15.11.2016, 11:39

Hallo Ihr Lieben,

ich soll heute noch vor 13 h fertigmachen (Chef nicht da, will das 13 h nur rausholen und weiter):

Zwangsräumungsauftrag nach Berliner Modell
Titel: Anerkenntnisurteil ohne Geldforderung nur Räumungsanspruch

2 schnelle Fragen dazu:
1. ich habe nur die begl. Abschrift des Anerkenntnisurteils vom AG bekommen müsste ich nicht zum. eine vollstreckbare haben für ZV?
(reicht das aus -ähnlich Sicherungsvollstreckung mit Zustellung usw.)?
2. herrscht hier Formularzwang?

Hoffe es klappt noch
-Danke Euch
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Pepples
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#2

15.11.2016, 11:57

Titel, Klausel, Zustellung! Ohne dass läuft gar nichts in der Zwangsvollstreckung. Aus dem Urteil wirst Du also nichts vollstrecken können.
Für die Räumung gilt der Formularzwang nicht.
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AliceImWunderland
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#3

15.11.2016, 12:34

:zustimm
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
renoHL
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#4

15.11.2016, 12:36

Danke, hat sich erledigt

LG reonHL
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