Hallo meine lieben Kollegen,
ich habe einen Titel vorliegen, es sind zwei Gläubiger (Eheleute). Der Mann ist Kläger und seine Frau Drittwiderbeklagte.
Ich möchte einen Pfüb machen, bin mir aber unsicher ob ich lieber zwei Pfübs machen soll, einmal für den Mann und einmal für die Frau, oder ob ich es zusammen machen kann?! Es ist die gleiche Forderung und wir haben auch nur ein Titel.
Ich glaub es ist super einfach, nur ich stehe gerade richtig auf dem Schlauch....
Pfüb bei Eheleuten
- Anahid
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Na dann selbstverständlich nur einen PfÜB. Die werden ja wohl Gesamtgläubiger sein, wenn es sich um die gleiche Forderung handelt. Wobei mich wundert, warum dann die Forderung nur für den Mann eingeklagt wurde. Dein Sachverhalt ist etwas verwirrend.
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Ich verstehe die Konstellation der Parteien übehraupt nicht. Wie kann der Mann Kläger sein und seine Frau Drittwiderbeklagte? Und Wie kommt die Drittwiderbeklagte dann dazu, am Ende des Verfahrens ein Gesamtschuldner zusammen mit dem Kläger zu sein?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Es geht um Kapitalrecht, er hat wohl einen Vertrag bei einer Kapitalgesellschaft gemacht (Geldanlage etc...)die den natürlich über den Tisch gezogen hat. Wie dann seine Frau am Ende als Drittwiderbeklagte dazu kam, kann ich euch leider nicht sagen. Ich blicke da nämlich GAR NICHT durch, bei diesen Kapitalrechtssachen... Ich freue mich, wenn ich genaue Arbeitsanweisungen bekomme und ich nicht viel nachfragen muss Laut Vergleich sind unsere Mandanten nicht Gesamtgläubiger, allerdings geht es um eine (und auch gleiche) Forderung.
- Anahid
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Ja aber wenn der Mann alleine Kläger war, kann der Mann auch nur alleine Gläubiger sein. Darum komme ich hier nicht klar.
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So wie ich das sehe, brauchst du nicht für jeden Gläubiger einen Pfüb zu machen, sondern einen Pfüb zugunsten beider Gläubiger.
Wenn im Titel das Wort "Gesamtgläubiger" auftaucht, dann MUSS du sogar beide Gläubiger im Pfüb als Antragsteller erwähnen.
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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