Einspruch Vollstreckungsbescheid /Pfändung/ Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ufrosine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 09.03.2016, 15:11
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

14.11.2016, 14:41

Hallo,

Schuldner hat gegen VB Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.

Beschluss wurde erlassen, das Zwangsvollstreckung eingestellt wird gegen Sicherheit
von 100% der Hauptforderung. Schuldner hat nicht hinterlegt, so dass wir Kontopfändung
ausgebracht haben. Nun wurde in der mündl. Verhandlung ein Vergleich geschlossen.
Wie verhalten wir uns nun gegenüber der Drittschuldnerin? Vergleich hinschicken und
mitteilen, dass wir nur soundsoviel zu beanspruchen haben?

Danke für Eure Rückantworten im Voraus.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

14.11.2016, 17:59

Wenn der Betrag jetzt niedriger ist, würde ich den Drittschuldner anschreiben und mitteilen, dass die Pfändung nur noch in Höhe eines Betrages X aufrecht erhalten bleibt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten