2 Schuldner als Gesamtschuldner - 1 PfüB möglich bei 2 DS?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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funnybunny1989
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#1

03.11.2016, 11:09

Hallo, ich habe mich eben aus lauter Verzweiflung hier angemeldet und brauche dringend eure Hilfe.

ich habe ein Endurteil und einen KFB gegen zwei Schuldner (Ehepaar). Beide haften als Gesamtschuldner. Nun haben wir von beiden eine Vermögensauskunft bekommen. Beide geben darin die gleiche Bankverbindung an und der Mann hat zusätzlich noch einen Arbeitgeber. Ich habe noch nie einen Pfüb beantragt. Deshalb meine Frage: kann ich beide Schuldner in einem Pfüb aufnehmen und als Drittschuldner einmal die Bank und dann noch den Arbeitgeber des Mannes oder muss ich für Mann und Frau jeweils einen eigenen Pfüb beantragen? Und falls es in einem geht, dann fallen doch nicht zwei Mal GK an oder? Aber dafür zwei Mal die 0,3 VG oder? Ich danke euch ganz herzlich und bin Ultra Happy, dass es so ein Portal gibt :yeah :wink2 :huepf :thx
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Anahid
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#2

03.11.2016, 11:39

Bezüglich der Bank kannst Du für beide Schuldner einen PfÜB beantragen. Nagel mich nicht fest, aber ich glaube, die GK fallen bei 2 Schuldnern doppelt an. Die Anwaltsgebühren entstehen immer pro Schuldner in der Zwangsvollstreckung.

Bzgl. des Arbeitgebers musst Du dann einen gesonderten PfÜB beantragen, wo als Schuldner nur der Ehemann angegeben wird.
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funnybunny1989
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#3

03.11.2016, 11:43

ich habs befürchtet :(

herzlichen Dank für die schnelle Antwort :)

und das bedeutet, dass ich für den ersten Pfüb gegen beide dann aber zweimal die 0,3 VG abrechnen darf oder? (und dann aber nur einmal Gerichtskosten oder?)

Dankeschön :)
DKB
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#4

03.11.2016, 11:50

KV 2111 Satz 1 GKG.
funnybunny1989
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#5

03.11.2016, 11:55

ok, hab´s verstanden :)

Dankeschön :)
DKB
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#6

03.11.2016, 13:16

Bitte. ;)
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