Abrechnung Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jucla1301
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#1

26.10.2016, 15:28

Hallo Foris,
ich habe heute mal eine Frage zum Thema Abrechnung des neuen Vollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher (ab 01.04.2016).
Es geht um Folgendes:

Früher, also vor dem 01.04.16, gab es ja für jeden Auftrag einen separaten Antrag (also ZV, Vermögensauskunft, Verhaftung), alles separat. Und da gab es ja auch für jeden Antrag separate Gebühren.

Wie ist das jetzt im neuen Auftrag?

Mein Programm füllt mir automatisch die RA-Kosten unter "Q" aus, jedoch nur 1 x, also die Möglichkeit für die zweiten Gebühren bleiben unausgefüllt, egal wie viele Kreuze ich mache, also was ich alles beantrage.

Bekomme ich jetzt für den gesamten Antrag die Gebühr nur 1 x egal was ich beantrage oder gibt es mehrere Gebühren?

Stehe irgendwie auf dem Schlauch.

Vielen Dank für Antworten
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icerose
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#2

26.10.2016, 15:42

Hallo, Jucla1301,
warst wohl länger nicht hier. Bitte trage im Profil deine Berufsbezeichnung nach. Vorher darf dir leider niemand antworten. ;)
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jucla1301
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#3

27.10.2016, 13:05

Bezeichnung geändert!
Niemand Hilfe im Angebot? :-?
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AliceImWunderland
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#4

27.10.2016, 13:09

Für die gütliche Erledigung gibt es eine Gebühr, vorausgesetzt, diese ist auch seitens des GVZ durchgeführt worden.
Für dei Vermögensauskunft gibt es auch eine Gebühr.
Und für den Verhaftungsauftrag gab es schon früher keine Gebühr, wenn dem ein VA-Auftrag vorausging. Das ist noch immer so.

Es kommt also darauf an, was du alles beantragt hast.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
jucla1301
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#5

27.10.2016, 13:51

Also ich beantrage die normale Zwangsvollstreckung und die Vermögensauskunft, wie früher der Kombiauftrag.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, bekomme ich auch hierfür 2 x die Gebühr, richtig?! Müsste ich also im Formular die zweite Möglichkeit für Anwaltsgebühren manuell ausfüllen? Oder wie läuft das bei euch?
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icerose
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#6

27.10.2016, 14:02

ja, 2 Gebühren bekommst du und ja, du musst das zweite Gebührenfeld manuell ausfüllen. ;)
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jucla1301
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#7

28.10.2016, 08:04

Vielen Dank!!! :thx
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