PÜ aufgehoben - wer trägt die Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Crydea
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#1

20.10.2016, 09:19

Hallo,

ich habe das Durchsuchen-Toll mit allen erdenklichen Begriffen gefüttert aber nichts gefunden, was mir weiterhelfen würde. Falles es doch schon ein ähnliches Thema gibt, so habe ich es leider nicht gefunden.

Der Sachverhalt: Unser Mandant lebt im Ausland (nicht EU) und ist auch schon länger nach dort abgemeldet, hat früher hier Wohnungen vermietet, die Häuser und Mietverträge auf seinen Sohn übertragen und die Mieteinnahmen gehen auch an den Sohn. Nun hatte die Gegenseite einen PÜ gegen unseren Mandanten beantragt mit seiner alten Anschrift in Deutschland und wollte Mieteinnahmen pfänden.

Jedenfalls hatten wir Rechtsmittel gegen den PÜ eingelegt und die Drittschuldner haben erstmal an die Hinterlegungsstelle gezahlt. Begründung bei Rechtsmittel war, dass die Adresse des Mandanten im PÜ falsch ist und zudem die Mieteinnahmen dem Sohn zustehen und nicht dem Mandanten. Gericht teilte dann mal mittendrin mit, dass die Erinnerung doch zurückgenommen werden sollte, man würde keine Aussicht auf Erfolg sehen. Wir haben nur mitgeteilt, dass die Erinnung nicht zurückgenommen wird. Dann pssierte zwei Monate gar nichts. Jetzt kam plötzlich der Beschluss, dass der Erinnerung abgeholfen wird und der PÜ aufgehoben wird. Das Gericht hat seine Entscheidung damit, dass der Madant zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Erlasses des PÜ seinen Wohnsitz schon nicht mehr im Gerichtsbezirk hatte und auch die Mietwohnung nicht im Gerichtsbezirk des erlassenden Gerichts liegt.

Nun hat unser Mandant die Frage aufgeworfen, ob hier irgendjemand seine Kosten zu tragen hat, die ihm durch diesen zu Unrecht erlassenen und wieder aufgehobenen PÜ entstanden sind.

Und hier komme ich nicht weiter. Im Prinzip würde ich hier nur auf die Gegenseite kommen, da diese ja durch EMA hätte herausfinden müssen, dass der Mandant nicht mehr unter der im PÜ angegebenen Adresse wohnhaft war. Zum anderen meinte mein Chef dann, dass eventuelle Ansprüche gegen das Gericht zu Prüfen wären, da dieses ja zu Unrecht den PÜ erlassen hat. Oder müsste man gar die Gegenseite auf Schadensersatz verklagen?

Da ich einen solchen Fall noch nicht hatte stehe ich total auf dem Schlauch und habe keine Ahnung gegen wen, warum und wie ich etwas geltend machen könnte. Für Hilfe wäre ich wie immer dankbar =)

LG
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#2

20.10.2016, 09:24

Gibt es eine Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren? Wenn nicht würde ich die erstmal beantragen. ;)
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Crydea
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#3

20.10.2016, 09:28

Mh... Schreibe ich dann einfach nur "wird beantragt, über die Kosten des Erinnungsverfahrens zu entscheiden"?
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#4

20.10.2016, 09:53

Ich würde beantragen, dem Gläubiger die Kosten aufzuerlegen. ;)
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#5

21.12.2016, 22:28

So, nach langer Zeit muss ich wieder auf das Thema zurückkommen^^

Ich hatte zunächst noch am 20.10.2016 Kostenfestsetzung gegen die Gegenseite beantragt (3500 VV RVG aus dem Streitwert), jedoch kam vom Gericht noch keine Reaktion hierzu. Nun stellte sich die Frage, wer für die außergerichtlichen Kosten (2300 VV RVG) aufkommen muss.

Die 2300 wurde dem Mandanten gegenüber auch abgerechnet und bezahlt. Die 3500 nicht. Hier hatte ich zunächst eine Diskussion mit dem Chef, ob die 2300 überhaupt angefallen ist, da die Angelegenheit mit dem Rechtsmittel gegen den PÜ begonnen hat. Außergerichtlich haben wir mit der Gegenseite gar nicht geschrieben. Jedoch gab es Schriftwechsel und Telefonate mit Drittschuldner und dann mit dem Mieterbund. Chef meint jetzt, dass die Abrechnung 2300 + 3500 sein müsste und man dann ja schauen müsste, wie der Mandant die 2300 erstattet bekommt. Chef stellte in den Raum, dass diese Gebühren eventuell gegenüber dem Drittschuldner (Mieter) anzufordern wären, da diese, ohne die Richtigkeit geprüft zu haben, eine Drittschuldnererklärung abgegeben haben und sodann die Miete hinterlegt hatten bis zur Aufhebung des PÜ. Oder aber, ob der Anspruch eher gegen die Gläubiger besteht (was meiner Meinung nach eher der Fall ist), wir hier die Aufrechnung erklären oder ggf. einklagen müssen.

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin mit der Sache zugegebener Maßen etwas überfordert und habe noch nicht so viel Erfahrung in solchen Dingen =(
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