Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AliceImWunderland
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#11

17.10.2016, 11:28

Edit: eure eigenen Kosten kommen dann natürlich noch dazu. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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PeachyCJ
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#12

17.10.2016, 14:13

Ich habe da nun meinem Chef Rücksprache halten können und er wünscht eine klassische Zwangsräumung nach § 855. Also eine teure. ^^
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Sonnenkind
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#13

17.10.2016, 14:44

Da hatte ich mal einen GVZ am Telefon, der mir erklärte, dass er pro Zimmer, das er räumen muss pauschal 1.000,00 Euro verlangt. Bei einem Einfamilienhaus hatten wir mal einen Vorschuss von 8.000,00 Euro.
Damit du hier dem Mdt. genauere Kosten mitteilen kannst, empfiehlt es sich wirklich, mit dem GVZ Kontakt aufzunehmen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#14

17.10.2016, 15:10

Das sind ja Kosten.

Ich versuche schon den ganzen Tag ihn zu erreichen aber bisher nichts zu machen.

Muss ich morgen weiter versuchen aber ich hoffe mal, dass nicht allzu hohe Kosten entstehen werden.

Aber Danke für eure Antworten. :)
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AliceImWunderland
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#15

18.10.2016, 09:23

Wie boo schon geschrieben hat, der Vorschuss, den der GVZ für die Spedition verlangt, richtet sich nach der Größe der Wohnung und der Anzahl der Räume. Es handelt sich hierbei auch lediglich um einen Vorschuss. Wir hatten Anfang des Jahres eine 50 qm Wohnung geräumt. Da hat der GVZ einen Vorschuss von 2.500,00 Euro verlangt. Die Bude war so vollgestellt, dass die Räumungskosten am Ende 6.000,00 Euro betragen haben.

Das war übrigens seit der Einführung des § 885a ZPO meine einzige Räumung nach § 885 ZPO. Die meisten Vermieter räumen nach Besitzeinweisung und Ablauf der Aufbewahrungsfrist lieber selbst. Ist weitaus kostengünstiger oder kostet gar nichts (bei uns ist der Sperrmüll noch umsonst ;) ).
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alraune
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#16

18.10.2016, 09:32

AliceImWunderland hat geschrieben:Die meisten Vermieter räumen nach Besitzeinweisung und Ablauf der Aufbewahrungsfrist lieber selbst. Ist weitaus kostengünstiger oder kostet gar nichts (bei uns ist der Sperrmüll noch umsonst ;) ).
Die Berliner Räumung ist zwar wesentlich "preiswerter", birgt jedoch auch erhebliche Nachteile und Haftungsrisiken: Müll darf entsorgt werden, alles andere muss zunächst eingelagert werden. Unpfändbare Gegenstände sind sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen des Mieters jederzeit an den Mieter herauszugeben, und zwar unbeschädigt, sonst macht der Vermieter sich nach § 280 BGB schadenersatzpflichtig. Nur pfändbare Sachen dürfen nach einer Wartefrist von zwei Monaten verwertet werden.

Was Müll, pfändbarer oder unpfändbarer Gegenstand ist, ist oft nicht einfach zu unterscheiden. Und alles, was in der Wohnung vorgefunden wird, muss katalogisiert (am besten auch fotografiert) werden, bevor man es einlagert oder wegschmeißt. Und wenn der Mieter nachweisen kann, dass da irgendwo eine blaue Mauritius dazwischen war, die jetzt auf dem Müll gelandet ist, möchte ich nicht der Vermieter sein. :augenreib
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#17

18.10.2016, 09:48

Mein Chef möchte ja eine klassische Räumung..ich würde auch eher zur Berliner Räumung tendieren. Aber der Vermieter will so schnell wie möglich die Wohnung leer haben bevor noch andere Mieter wegen dem Störenfried ausziehen.

Mal so am Rande....steht einer Räumung eigentlich etwas im Wege wenn der Mieter gebehindert ist?
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#18

18.10.2016, 09:54

Nicht, wenn ihr einen vollstreckbaren Titel in der Hand habt. Würd ich sagen.
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#19

18.10.2016, 10:00

alraune hat geschrieben: Die Berliner Räumung ist zwar wesentlich "preiswerter", birgt jedoch auch erhebliche Nachteile und Haftungsrisiken: Müll darf entsorgt werden, alles andere muss zunächst eingelagert werden. Unpfändbare Gegenstände sind sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen des Mieters jederzeit an den Mieter herauszugeben, und zwar unbeschädigt, sonst macht der Vermieter sich nach § 280 BGB schadenersatzpflichtig. Nur pfändbare Sachen dürfen nach einer Wartefrist von zwei Monaten verwertet werden.

Was Müll, pfändbarer oder unpfändbarer Gegenstand ist, ist oft nicht einfach zu unterscheiden. Und alles, was in der Wohnung vorgefunden wird, muss katalogisiert (am besten auch fotografiert) werden, bevor man es einlagert oder wegschmeißt. Und wenn der Mieter nachweisen kann, dass da irgendwo eine blaue Mauritius dazwischen war, die jetzt auf dem Müll gelandet ist, möchte ich nicht der Vermieter sein. :augenreib
Deswegen sollten im GVZ-Protoll auch die pfändbaren Gegenstände aufgelistet sein. Wenn der Mieter die Sachen nicht innerhalb der Frist nach § 884 a Abs. 4 ZPo abholt, können die Sachen verwertet bzw. entsorgt werden. Dann kann der Mieter sich auch nicht mehr auf seine blaue Mauritius berufen. Die Wohnung 1 Monat lang nicht zu vermieten und die Sachen des Schuldners darin zu belassen ist günstiger, als die ZV nach § 885 ZPO. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in diesen Wohnung meistens eh nur Müll ist und die Räumungskosten in seltenen Fällen später beigetrieben werden können.

Nun ja, wenn der Mandant unbedingt die ZV nach § 885 ZPO möchte, dann muss man das halt machen. Der Mandant ist König.
Wenn der Mieter gehbehindert ist, kann er höchstens einen Räumungsschutzantrag stellen, da es ihm vielleicht nicht möglich ist, innerhalb üblicher Zeit eine adäquate Wohnung zu finden (Frist 2 Wochen vor Räumungstermin: § 765 a ZPO).
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#20

18.10.2016, 10:16

[/quote] Nun ja, wenn der Mandant unbedingt die ZV nach § 885 ZPO möchte, dann muss man das halt machen. Der Mandant ist König.
Wenn der Mieter gehbehindert ist, kann er höchstens einen Räumungsschutzantrag stellen, da es ihm vielleicht nicht möglich ist, innerhalb üblicher Zeit eine adäquate Wohnung zu finden (Frist 2 Wochen vor Räumungstermin: § 765 a ZPO).[/quote]

Da gehe ich von aus, dass er da nichts stellen wird. Zur Klage hat er sich nie geäußert..nun sollte er nochmal gehört werden, aber da hat er auch die Frist versäumen lassen.

Bisschen Bauchschmerzen habe ich ja, da es die erste Räumung ist. ^^
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