![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich versuche Mal meine Fragen so zusammen zu fassen, dass diese auch gut verständlich sind
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Unser Schuldner ist 27 Jahre alt, arbeitet als Dachdecker und verdient von ca. 1.584,33 € bis 2.268,67 € (brutto), also unterschiedlich, da er nach Stunden bezahlt wird.
Nach Abzug einer vorrangigen Pfändung beträgt der Auszahlungsbetrag (laut den Lohnabrechnungen)
Januar 2016: 1.183,45 €
Februar 2016: 1.147,33 €
März 2016: 1.158,74 €
Seine Lebenspartnerin verdient netto 1.200,00 €.
Im März 2016 haben wir eine Lohnpfändung beantragt. Hierbei ist die Lebenspartnerin aufgrund eigener Einkünfte als Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt geblieben.
Eigentlich haben wir damit gerechnet, dass unsere Pfändung in ca. 1 Jahr bedient wird.
Nun erhielt ich aber vom Arbeitgeber eine Mitteilung, dass der Schuldner im Juli Vater geworden ist und somit unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Laut den Auszahlungsbeträgen war er
im Januar mit 74,28 €
im Februar mit 46,28 €
im März mit 53,28 €
oberhalb des Freibetrages. Hätten diese Beträge nicht auch bei der Pfändung berücksichtigt werden müssen? Zu dieser Zeit hatte er ja noch kein Kind. :
1.) Sollte er nach März 2016 weiterhin so viel verdient haben, dass sich noch ein Überschuss ergibt, hätte doch dieser Betrag an uns ausgezahlt werden müssen, oder? Bzw. höhere Beträge an die vorrangige Pfändung ausgekehrt werden müssen. Immerhin war er oberhalb des Freibetrages.
2.) Ist der Schuldner alleine zu Unterhalt verpflichtet? Laut der Urkunde des Jugendamtes haben beide das Sorgerecht. Wird die Unterhaltspflicht nicht auf beide aufgeteilt, bzw. wird da das Einkommen der Lebenspartnerin nicht berücksichtigt? Zusammen verdienen die immerhin netto ca. 2.500,0 €. (Kenne mich hier nicht so aus
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich hoffe, dass das Ganze nachvollziehbar ist und mir einer helfen kann
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)