ich möchte die Beiträge # 312 - 316 nochmal aufgreifen.
Habe heute auch eine Monierung erhalten, da ich die Aufstellung auf Seite 3 nicht ausgefüllt habe und wurde ebenfalls auf den BGH Beschluss vom 11.05. hingewiesen.
Allerdings habe ich hier zwei titulierte Kostenforderungen (VU + KfB).
Klar, diese könnte ich zusammen als Hauptforderung eintragen, allerdings ist der Zinslaufbeginn unterschiedlich.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich jetzt eintragen soll, da ich eigentlich keine andere Möglichkeit habe, oder?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Vielleicht hat einer von Euch eine Idee
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)