PfÜB auch ohne Klausel und Zustellung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muedmaus
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#1

05.10.2016, 11:15

Hallo!
Ich benötige mal wieder Hilfe. Sorry.

Ich habe ein vorläufiges in Kombi mit einem PfÜB gemacht.
Ich will nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung pfänden.
Im eigentlichen Beschluss wurde die sofortige Wirksamkeit vergessen. Dies geschah dann mit zusätzlichem Beschluss.
Beides habe ich mit PfÜB-Antrag ans Gericht geschickt. (Scheidung ist nun rechtskräftig.)

Jetzt bekomme ich den ersten Beschluss zurück und soll eine vollstreckbare Ausfertigung vorlegen mit Vollstreckungsklausel und Zustellnachweis.

Meine Chefin behauptet, bei sofortiger Wirksamkeit ist das nicht notwendig.

Was ist richtig und was mache ich jetzt?????
Immerhin ist das vorläufige wahrscheinlich schon zugestellt.....
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AliceImWunderland
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#2

05.10.2016, 11:36

Wir machen hier kaum Familiensachen, deshalb weiß ich nicht, wie es mit so einem Beschluss über die sofortige Wirksamkeit aussieht. Aber für die ZV brauchst du die Vollstreckungsklausel und die Zustellung. Schau in § 750 ZPO. Ich wüsste jetzt keine Ausnahmen. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Ciara
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#3

05.10.2016, 11:44

Die Klausel ist lediglich bei einer einstweiligen Anordnung nicht nötig.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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