Vorgehensweise bei Zwangsgeldbeschluss Auskunftserteilung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*alexa*
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#1

19.09.2016, 12:24

hallo ihr lieben...

wir haben tatsächlich zum aller ersten mal einen zwangsgeldbeschluss erwirken müssen, weil eine mutter keine auskunft über ihr einkommen erteilen wollte. leider hat hier keiner eine ahnung, wie es mit diesem beschluss jetzt weitergeht!?

muss ein zwangsgeldbeschluss zugestellt werden?
wird das vom gericht gemacht (ggf. auf antrag) oder müssen wir selbst ran?
und wenn man dann den zustellnachweis hat, sofern man ihn braucht, beauftragt man dann ganz normal den gv mit der beitreibung?

vielen dank im voraus für eure hilfe!
lg die alex...
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Loki
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#2

19.09.2016, 14:02

*alexa* hat geschrieben:muss ein zwangsgeldbeschluss zugestellt werden?Du brauchst die vollstreckbare Ausfertigung (Titel, Klausel, Zustellung)
wird das vom gericht gemacht (ggf. auf antrag) oder müssen wir selbst ran?Die vollstreckbare Ausfertigung wird von euch beim Gericht beantragt.
und wenn man dann den zustellnachweis hat, sofern man ihn braucht, beauftragt man dann ganz normal den gv mit der beitreibung?Ja, ZV einleiten über GV oder Pfueb oder was auch immer euch als ZV-Möglichkeit bekannt ist. Aber Achtung: Zwangsgeldbeschlüsse werden zugunsten der Staatskasse beigetrieben. Ihr erhaltet nur eure Kosten erstattet. Auf der ZV-Maßnahme dann einfach einen entsprechenden Hinweis anbringen.
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#3

19.09.2016, 14:34

vielen dank, loki! dann werd ich das doch direkt mal in die wege leiten :-)
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