was beim Pfüb-Antrag ankreuzen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kaltforelle
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#1

12.09.2016, 13:26

Hallo

ich möchte unter Zusammenrechnung der Einkünfte pfänden:

1) Altersrente
2) Hinterbliebenenrente
3) Betriebsrente

Meine Fragen:

kreuze ich an: "Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen - § 850e Nummer 2a ZPO)"?

Alters- und Hinterbliebenenrente bei Deutsche Rentenversicherung Bund - also Anspruch B?

Die Schuldnerin gibt für die Betriebsrente eine ... Versicherungskammer an. Ist dies dann ein Anspruch E ? Ich dachte, die Betriebsrente wird immer über den ehemaligen Arbeitgeber bezahlt ...

Ist dann auf Seite 7 der zweite Block anzukreuzen? Mit "laufende Geldleistung" UND Arbeitseinkommen ? Oder wie?

Danke für eure Hilfe !!

Grüße
Kaltforelle
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Loki
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#2

13.09.2016, 12:00

Wenn sowohl Alters- als auch Witwenrente von der DRV Bund gezahlt werden, musst du dafür keine Zusammenrechnung beantragen. Bei der DRV gibt es eine Arbeitsanweisung, dass, wenn der Schuldner Alters- und Witwenrente bezieht, diese vollstreckungsrechtlich als Einheit zu behandeln sind. Die DRV macht die Zusammenrechnung also selbst.
Kaltforelle
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#3

13.09.2016, 13:59

Naja, ich habe ja noch die Betriebsrente !

Rente von der Rentenversicherung ist Sozialleistung.
Rente aus der Betriebsrente ist zählend zu den Ruhegeldern i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO.

Dh. ich kreuze an Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen, richtig?

Und anzukreuzen ist Anspruch B wegen Sozialleistung und UND
E (an Versicherungsgesellschaften) - da die Betriebsrente von der ....kammer bezahlt wird, also einer Pensionskasse.

Wenn das so richtig ist, kreuze ich unter Anordnungen an:

laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und
Arbeitseinkommen bei ....Kammer?

:-? :sad:
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Loki
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#4

13.09.2016, 14:23

Kaltforelle hat geschrieben:Rente aus der Betriebsrente ist zählend zu den Ruhegeldern i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO.

Dh. ich kreuze an Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen, richtig?
Ja.

Die Pfändung bei der Pensionskasse läuft aber unter Anspruch "A". Du hast ja in deinem Beitrag auch schon auf § 850 verwiesen. Ich habe das auch gerade noch mal im Stöber nachgelesen.

Also Pfändung Anspruch "A" und "B" mit Zusammenrechnung Arbeitseinkommen und Sozialleistung.
Kaltforelle
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#5

13.09.2016, 15:29

:thx

Vielen lieben Dank !!!
Kaltforelle
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