Hallo
ich möchte unter Zusammenrechnung der Einkünfte pfänden:
1) Altersrente
2) Hinterbliebenenrente
3) Betriebsrente
Meine Fragen:
kreuze ich an: "Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen - § 850e Nummer 2a ZPO)"?
Alters- und Hinterbliebenenrente bei Deutsche Rentenversicherung Bund - also Anspruch B?
Die Schuldnerin gibt für die Betriebsrente eine ... Versicherungskammer an. Ist dies dann ein Anspruch E ? Ich dachte, die Betriebsrente wird immer über den ehemaligen Arbeitgeber bezahlt ...
Ist dann auf Seite 7 der zweite Block anzukreuzen? Mit "laufende Geldleistung" UND Arbeitseinkommen ? Oder wie?
Danke für eure Hilfe !!
Grüße
Kaltforelle
was beim Pfüb-Antrag ankreuzen?
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Wenn sowohl Alters- als auch Witwenrente von der DRV Bund gezahlt werden, musst du dafür keine Zusammenrechnung beantragen. Bei der DRV gibt es eine Arbeitsanweisung, dass, wenn der Schuldner Alters- und Witwenrente bezieht, diese vollstreckungsrechtlich als Einheit zu behandeln sind. Die DRV macht die Zusammenrechnung also selbst.
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Naja, ich habe ja noch die Betriebsrente !
Rente von der Rentenversicherung ist Sozialleistung.
Rente aus der Betriebsrente ist zählend zu den Ruhegeldern i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO.
Dh. ich kreuze an Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen, richtig?
Und anzukreuzen ist Anspruch B wegen Sozialleistung und UND
E (an Versicherungsgesellschaften) - da die Betriebsrente von der ....kammer bezahlt wird, also einer Pensionskasse.
Wenn das so richtig ist, kreuze ich unter Anordnungen an:
laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und
Arbeitseinkommen bei ....Kammer?
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Rente von der Rentenversicherung ist Sozialleistung.
Rente aus der Betriebsrente ist zählend zu den Ruhegeldern i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO.
Dh. ich kreuze an Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen, richtig?
Und anzukreuzen ist Anspruch B wegen Sozialleistung und UND
E (an Versicherungsgesellschaften) - da die Betriebsrente von der ....kammer bezahlt wird, also einer Pensionskasse.
Wenn das so richtig ist, kreuze ich unter Anordnungen an:
laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und
Arbeitseinkommen bei ....Kammer?
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- Loki
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Ja.Kaltforelle hat geschrieben:Rente aus der Betriebsrente ist zählend zu den Ruhegeldern i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO.
Dh. ich kreuze an Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen, richtig?
Die Pfändung bei der Pensionskasse läuft aber unter Anspruch "A". Du hast ja in deinem Beitrag auch schon auf § 850 verwiesen. Ich habe das auch gerade noch mal im Stöber nachgelesen.
Also Pfändung Anspruch "A" und "B" mit Zusammenrechnung Arbeitseinkommen und Sozialleistung.
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Vielen lieben Dank !!!
Kaltforelle