Geht Insolvenz meiner Pfändung vor?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bibi
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#1

05.09.2016, 13:44

Hallo Ihr Lieben :-) Ich habe mal eine Frage an die ZV-Profsi / Inso-Profis unter Euch :-)

Mein Schuldner bewohnt eine Wohnung einer Genossenschaft.

Ende 2013 habe ich dir Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung der bei Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zukommenden Guthabens (Geschäftsguthabens), laufende Auszahlung des Gewinnanteils, Vergütungsansprüche aus Mitgliedergeschäften, Anteilw an dem Reservefonds, Anteile am Vermögen der Gesellschaft im Falle der Liquidation und Kündigung der Mitgliedschaft gepfändet. Laut DS waren wir die ersten Gläubiger und es gab keine Vorpfändungen. Die Mitgliedschaft habe ich dann sofort gekündigt. Die Kündigung wurde zum 31.12.2015 bestätigt.

Angeblich sollte im Juni die Auszahlung des bestehenden Guthabens erfolgen und seitdem rufe ich ständig beim DS an und frage wo unser Geld bleibt. Heute sagt mir dann doch der Sachbearbeiter tatsächlich er hätte das Geld bereits im Juni an einen anderen RA ausgezahlt. Ich wies darauf hin, dass wir bevorrechtigte Gläubiger sind und dann meinte er, na vielleicht war das keine Pfändung sonder eine Insolvenz. Er ist anscheinend nicht fähig in die Akte zu schauen.

Nun meine Frage: Selbst wenn nach meiner Pfändung Ende 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein sollte und wir aus irgendwelchen Gründen hierüber nicht in Kenntnis gesetzt wurden - durfte der DS dann tatsächlich an den InsoV auszahlen? Und wenn nein, wie kann ich das gegenüber dem DS begründen?

Mich regt das so auf dass der DS während meiner vielfachen Anrufe in den letzten 3 Monate nicht in der Lage war auf das InsoV - so es das denn gibt - hinzuweisen. So einfach mag ich den nicht davonkommen lassen 8)

Bin für jeden Hinweis dankbar :-)
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paralegal6
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#2

05.09.2016, 13:55

Ihr habt doch die Drittschuldnererklärung. 840 zpo. Hast du denn in den Insolvenzbekanntmachungen nachgeschaut ob es stimmt, dass eröffnet wurde?
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Bibi
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#3

05.09.2016, 14:02

Unter Insolvenzbekanntmachungen habe ich nichts gefunden. Das heißt aber nichts - in 90 von 100 Fällen finde ich die Bekanntmachungen dort nie.

Und eine DS-Erklärung hab ich natürlich :-)
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Babsi79
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#4

05.09.2016, 15:56

Also sooooo schlecht ist der Inhalt von http://www.Insolvenzbekanntmachungen.de nicht; aber das Formular ist grottenschlecht. Du musst immer [ Detail-Suche] anpunkten. Bei [Uneingeschränkte Suche] gibt es nur die Veröffentlichungen der letzten zwei Wochen, und die sind ja meistens schon rum. Aber stimmt schon, vollständig ist http://www.Insolvenzbekanntmachungen.de nicht immer. Manchmal vergessen die Insolvenzgerichte die Eintragung :patsch

Grundsätzlich geht der Insolvenzbeschlag der Einzelzwangsvollstreckung vor, §§ 88, 89 InsO, wenn sie nicht einen Monat vor Insolvenzantrag durch war. Davor kann sie nur als inkongruente Leistung angefochten werden, §§ 129, 131 InsO. Wenn Frist gewahrt und keine Anfechtung, haste ein Absonderungsrecht, § 50 InsO. Also einfach mal so an Insolvenzverwalter auszahlen, wenn die Pfändung länger als 1 Monat vor Insolvenzantrag war, geht gar nicht.

LG
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#5

05.09.2016, 18:03

Antragsverfahren finde ich nie dort aber ansonstenn wie Babsi sagt ist bei Detailsuche viel drin
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