Meine Überlegungen sind:
1. Da ja sowieso noch die Zustellung zu veranlassen ist, kann ich das ja gleich mit der Abnahme der Vermögensauskunft verbinden. Da er vermutlich nicht erscheinen wird, komme ich zumindest an die Drittauskünfte und kann dann die Pfändung einleiten. Nachteil: Mdt muss die Sicherheitsleistung erbringen und es handelt sich nicht gerade um einen kleinen Betrag.
Und meine Frage an die Berliner Kollegen: Wie viel Zeit muss ich bei euch in der Gegend dafür so einplanen? hier hab ich nach einem Monat, maximal 2 meistens schon die Ergebnisse. sind die bei euch auch so schnell?
oder
2. Sicherungsvollstreckung mit Pfüb ohne üb und am besten gleich VZV
a) Konto in Österreich. da befürchte ich allerdings, dass da eher nichts bringen wird.
b) eine Firma, bei der er als Berater arbeitet, die zumindest eine Niederlassung in Deutschland hat. von daher dürften unsere Chancen hier gut stehen.
c) er ist Diplomat eines kleinen Inselstaates im Atlantik. aber wie und ob man da irgendwas pfänden kann...
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
d) Chefin meinte, da müsste irgendwo irgendwelches Geld hinterlegt sein und sie will versuchen da jetzt was in der Erfahrung zu bringen. wenn wir da weiterkommen, wäre da auch ein guter Ansatz.
ich schwanke jetzt schon seit Tagen zwischen 1. und 2. und kann mich nicht entscheiden und Chefin ist keine große Hilfe.