Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Kollegin hat eine Unterhaltspfändung vorgenommen. Mittlerweile ist der Schuldner in Insolvenz. Der Insolenzverwalter teilt jetzt mit, dass ein Beschluss gem. § 850 d ZPO erwirkt werden muss und erst dann Beträge abgeführt werden
Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
Beschluss gem. 850d ZPO
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Wo = VollstreckungsgerichtKerstin1 hat geschrieben:Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
Wie = https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... terium.pdf
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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