Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kerstin1
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#1
11.08.2016, 12:47
Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Kollegin hat eine Unterhaltspfändung vorgenommen. Mittlerweile ist der Schuldner in Insolvenz. Der Insolenzverwalter teilt jetzt mit, dass ein Beschluss gem. § 850 d ZPO erwirkt werden muss und erst dann Beträge abgeführt werden
Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
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OKK13401
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#2
12.08.2016, 10:01
Kerstin1 hat geschrieben:Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
Wo = Vollstreckungsgericht
Wie =
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... terium.pdf
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.