Hilfe zu GV-Kosten - Vermögensauskunft-Schuldner verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katie
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#1

02.08.2016, 15:15

Hallo Ihr Lieben,
ich habe auch mal eine Frage zu GV-Kosten.
Wir haben nur Antrag auf Abgabe der VA gestellt.

Am 10.05. schreibt mir der GV mit DR-Nr. 495…erhalten Sie die Unterlagen zurück, da Schuldner nicht mehr zu ermitteln ist, kein Geschäftsräume.

Berechnet werden:
nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 Euro
Wegegeld KV 711 3,25 Euro
Auslagenpauschale KV 716 3,00 Euro.

Soweit so gut, hab ich auch bezahlt.

Jetzt bekomme ich vom GV eine Mahnung wg. einer Rechnung, datiert vom 09.05. (DR-Nr. 274). Inhalt:…teile ich mit, dass Schuldner im Termin nicht erschienen ist und Akte dem AG wg. Haftbefehl vorgelegt wurde.

Berechnet werden:
Postzustellung KV 101 3,00 Euro
nicht erledigte Amtshandlung KV 604 15,00 Euro
Entgelt Zustellung KV 701 3,45 Euro
Auslagenpauschale KV 716 3,60 Euro

Ist das so richtig?

Danke schon mal vorab.
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Anahid
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#2

02.08.2016, 15:51

Wenn Dir die Rechnung vom 09.05. nicht vorliegt, fordere die an. Aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Du VA-Antrag gestellt hast und für den Fall, dass der Schuldner nicht erscheint, den Erlass eines HB. Wäre nicht das erste Mal, dass der GV mit dem HB zum Schuldner rennt und dieser sich in der Zwischenzeit verdünnisiert hat.

Leicht überprüfen kannst Du das auch daran, dass in den Dir zurückgeleiteten ZV-Unterlagen ein HB vorhanden sein müsste.
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Katie
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#3

02.08.2016, 15:57

Danke Dir.
Ja, die Rg. hat mir der GV ja geschickt, aber anstatt einer Erläuterung gleich eine zweite Mahnung, sehr nett.
Mich hat das nur datumsmäßig und DR-Nr.-mäßig gestört, weil das m.E. nicht so ganz passt. Aber wenn die Gebühren so berechtigt sind, müssen wir wohl zahlen.
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silvester
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#4

02.08.2016, 17:44

Wenn nur ein VA Antrag gestellt wurde und der Schuldner nicht ermittelt werden konnte, sehe ich keinen Grund für eine zweite Rechnung - zumal unter einer zweiten DR-Nummer.
Die erste Rechnung deutet auf einen Pfändungsauftrag in und die zweite auf einen Antrag auf Abnahme der VAK.
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#5

03.08.2016, 06:44

Es war nur ein reiner VA-Auftrag (mit Auftrag für den HB) Was mich auch irritiert ist, dass die Mitteilung über das Nichterscheinen eine niedrigere DR-Nr. hat als die Mitteilung über die Nichtermittlung.
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#6

03.08.2016, 08:49

Dann ruf den GV an und bitte um Aufklärung. Denn wenn der Schuldner ja bereits nicht geladen werden konnte, war die Beantragung eines HB ja nicht mehr erforderlich. Den hätte der GV dann aber auch nicht bekommen. Denn um den HB zu erhalten muss er ja nachweisen, dass der Schuldner trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist. Hast Du denn einen HB in den Unterlagen?
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#7

03.08.2016, 09:43

Telefonisch nicht zu erreichen, hab ich schon versucht. Auf meine (erste) schriftliche Nachfrage bekam ich nur die zweite Mahnung! Hab jetzt heute morgen nochmal ein Fax hingeschickt. Mal sehen, was kommt. Den HB habe ich.
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#8

03.08.2016, 10:08

Wenn Du den HB hast, dann muss er ja vorher da gewesen sein. Die Gebühren sind also angefallen.
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#9

03.08.2016, 10:09

Der GV hat dem Schuldner zum VA-Termin geladen (DR-Nr. 274), der Schuldner erschien nicht und er hat euren Antrag zum Erlass eines Haftbefehls an das Vollstreckungsgericht gegeben.
Die Kostenrechnung ist völlig ok.
Dann wurde der Haftbefehl erlassen und euer Antrag wurde an den GV zur Verhaftung weitergeleitet. Dabei konnte der GV den Schuldner nicht mehr ermitteln, weil er wohl mittlerweile weg ist (DR-Nr. 495). Auch diese Kostenrechnung ist völlig in Ordnung.
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#10

03.08.2016, 10:46

Ergänze bitte Dein Profil um Deine Berufsangabe d771072 (s. Forenregeln). Ist bestimmt bei der Umstellung des Forums verloren gegangen.
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