Ich hätte hierzu auch Fragen. Könnt ihr mir helfen?
Unser Schd. ist bei einer Zeitarbeitsfirma (Netto-Einkommen ca. 1.500,00 €) angestellt. Zusätzlich ist er als Kellner/Barkeeper auf 450,00 € angestellt. Ich soll u.a. den Lohn pfänden.
Meine Fragen:
Thema: Zusammenrechnen der Löhne:
Ich möchte beim Hauptarbeitgeber den Lohn pfänden. Wie gehe ich wg. der Zusammenrechnung vor? Muss ich den zweiten Arbeitgeber im Pfüb mit als Drittschuldner angeben (diese Frage stellt sich für mich v.a. wg. dem ersten Kästchen auf S. 7 d. Pfübs)? Oder gebe ich nur den Hauptarbeitgeber an + ankreuzen auf der ersten Seite, dass ich die Zusammenrechnung beantrage? Wenn ich nur den Hauptarbeitgeber angebe, wie fülle ich dann das erste Kästchen von S. 7 d. Pfübs aus?
Thema: Lohn aus Nebenjob:
Dank Corona haben ja momentan keine Bars auf. Demnach gehe ich davon aus, dass unser Schd. hier gar kein Einkommen erzielt. Soll ich trotzdem die Zusammenrechnung beantragen?
Wenn Bars wieder öffnen dürfen, kann ich dann den Lohn aus dem Nebenjob mit Antrag auf Zusammenrechnung der Löhne ebenfalls pfänden? Ich würde hier beantragen, dass der unpfändbare Grundbetrag beim Hauptarbeitgeber zu belassen ist, weil dieses Einkommen die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.
Vielen Dank gleich schon einmal für eure Hilfe!