HeyHo,
gleich zu Anfang .... sollte ich falsch sein oder es bereits ein Thema hierzu geben, dann bitte verschiebt meine Frage doch dahin
Ich hab folgendes Problem (mal abgesehen davon, dass ich erst seit Mitte Mai diesen Jahres nach langer Abstinenz wieder in diesem Beruf arbeite):
Wir haben hier einen arbeitsrechtlichen Fall, in dem wir auch ein vollstreckbares Urteil haben. In diesem Urteil wird die Hauptforderung bezeichnet und dann aufgeteilt in mehrere Beträge geteilt für die Zinsberechnung (bsp. HF 2.580 zu zahlen, Verzugszinsen 5%-punkte bla bla auf 330€ seit 04.07.15, 450€ seit 04.08.15, 450 € seit 04.09.15, 450€ seit 04.10.15, 450€ seit 04.11.15 und 450€ seit 04.12.15).
Da der Schuldner nicht gezahlt hat, haben wir verständlicherweise ZV-Auftrag gegeben .... aus diesem wurden im Mai durch PfÜB ca 700€ an uns überwiesen (100€ blieben bei uns wg. SB Mdt. und der Rest ging an Mdt). Danach kam nichts mehr .... demzufolge haben wir erneuten ZV-Auftrag gegeben.
Jetzt hat mich unsere Mdt angerufen und mir mitgeteilt, dass der Schuldner die Lohnansprüche im Juni aus dem Urteil ihr gegenüber beglichen hat in bar. Eine entsprechende Absprache zwischen Schuldner und GVZ gab es nicht.
Die GVZ hat heute im Telefonat zu mir gemeint, ich soll ihr nun eine Forderungsaufstellung schicken, damit sie den Rest (Zinsen usw) beitreiben kann. Und genau hier komme ich ins Strudeln .... Es ist einfach schon sehr lange her.
Wie berechne ich nun am besten die Zinsen (wegen dieser Aufsplittung der HF), was nehme ich jetzt zu den Kosten der Vollstreckung und wie rechne ich die beiden Zahlungen an (dabei muss ich doch dann im oben genannten Beispiel die Zinsen neu berechnen, oder)....
Ich hoffe ihr versteht was ich meine, denn mir raucht hier grad echt der Kopf und ich würd mich über hilfreiche Antworten freuen
ZV im Arbeitsrecht
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Ihr arbeitet nicht zufällig mit einem Anwaltsprogramm? Was ich schon mal nicht verstehe, warum zuerst ZV-Auftrag, dann sprichst du von PFÜB und dann aber nochmals von ZV-Auftrag. Hattet ihr wirklich die 3 Maßnahmen? Die ZV-AUfträge können ja nicht weit auseinander liegen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Warum kam denn nichts mehr aus dem PÜB...
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nee mit nem Anwaltsprogramm arbeiten wir leider nicht....des würde in diesem Fall sicher einiges vereinfachen
wenn ich die Akte richtig verstanden habe, dann haben wir die PfÜBs (3 Stück) beim Gericht beantragt .... nachdem dort nicht mehr als diese 700€ rauskamen, wurde dann der GVZ am Wohnsitz des Schuldners beauftragt.....
Aber ob ihr es glaubt oder nicht.... des is noch der einfachere von 2 Fällen .... mit derselben Gläubigerin haben wir noch die ZV laufen gegen die GmbH wo unser Schuldner GF ist
wenn ich die Akte richtig verstanden habe, dann haben wir die PfÜBs (3 Stück) beim Gericht beantragt .... nachdem dort nicht mehr als diese 700€ rauskamen, wurde dann der GVZ am Wohnsitz des Schuldners beauftragt.....
Aber ob ihr es glaubt oder nicht.... des is noch der einfachere von 2 Fällen .... mit derselben Gläubigerin haben wir noch die ZV laufen gegen die GmbH wo unser Schuldner GF ist
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Danke .... des hilft mir zumindest etwas weiter
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kann mir vielleicht jemand ein gutes Programm für ZV empfehlen?