Es wird unter Bewilligung von PKH (keine Beiordnung) Mahnbescheid und VB beantragt
und erhalten. Nun informiert uns Mdt. darüber, dass nach Selbstauskunft des ehem. Mieters dieser
"bei Zeitarbeitsfirma Job hat f. 1200 ,- €, minderj. Kind & eidest. Vers. abgegeben hat"
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Demnach ist wohl nix zu holen im Rahmen einer ZV. Ist trotzdem ZV-Versuch unter Beantragung PKH und Beiordnung
sinnvoll ? Irgendeine Idee ? oder ..
Danke
uwemo