Schuldner überträgt Grundstücke auf Ehefrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
joggellive
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#11

11.07.2016, 16:12

Da ist sich aber jemand ziehmlich sicher und wie begründest du die Strafanzeige, gegen die Ehefrau und voir allem, was erhoffst du dir dabei, vuH ?
mrsgoalkeeper
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#12

11.07.2016, 16:14

joggellive hat geschrieben:Da ist sich aber jemand ziehmlich sicher und wie begründest du die Strafanzeige, gegen die Ehefrau und voir allem, was erhoffst du dir dabei, vuH ?
1. Ja bin ich mir.
2. selbstverständlich nach Aktenlage
und 3. dass solche Leute mal lernen, dass sie nicht mit jedem Fudel durchkommen
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joggellive
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#13

11.07.2016, 16:23

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
joggellive hat geschrieben:Da ist sich aber jemand ziehmlich sicher und wie begründest du die Strafanzeige, gegen die Ehefrau und voir allem, was erhoffst du dir dabei, vuH ?
1. Ja bin ich mir.
2. selbstverständlich nach Aktenlage
und 3. dass solche Leute mal lernen, dass sie nicht mit jedem Fudel durchkommen
Also ich bin ja meistens nich gehässig, aber möge, das ding mächtig nach hinten los gehen, schon alleine aus Kostengründen die, durch , in meinen Augen Sinnlosigkeit, dem Steuerzahler, entstehen. Naja, mich würde der Ausgang dennoch interessieren, sofern ihr dazu infos bekommt.
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#14

11.07.2016, 16:32

:lolaway sorry, aber möge Dir mal jemand einen Duden schenken und Dir die Kommataste wegnehmen.

Wenn ich hier Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten feststelle, erstatte ich eine Strafanzeige. Du arbeitest offensichtlich für Schuldner und bist daher auf Krawall gebürstet. Das sei Dir ja unbenommen. Ich finde Menschen, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, eine Geißel der Menschheit. Diese Schmarotzer lassen es sich auf Kosten redlicher Menschen gut gehen. Die Zahl derer, die unverschuldet in eine solche Situation kommen ist verschwindend gering und diese Menschen kümmern sich wenigstens darum, einen Weg zu finden. Solche Leute rennen bei mir offene Türen ein und erhalten jede Unterstützung, die sie benötigen um das Problem mit meinem Mandanten aus der Welt zu schaffen. Aber wer meint, sich auf Schmu zu Lasten anderer bereichern zu müssen, ist bei mir an der absolut falschen Adresse.

An dieser Stelle ist meine Diskussion mit Dir beendet aber für Deine Statistik kann ich Dir noch folgendes sagen: Meine Strafanzeigen enden entweder mit einem Strafbefehl zu Lasten des Beschuldigten oder bei einer ersten Auffälligkeit mit einer Einstellung, weil der Beschuldigte nach Ansicht der STA durch das Strafverfahren hinreichend beeindruckt sein dürfte.
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#15

11.07.2016, 16:42

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Meine Strafanzeigen enden entweder mit einem Strafbefehl zu Lasten des Beschuldigten
Jap und genau solche " Kollegen " finde ich beschämend, auf Biegen und brechen, in der Grauzone befindent, ihren Dickkopf durchsetzen wollen. Strafbefehle werden in der Regel zu erst bezahlt, somit kein Geld für euch übrig. Und diese Einstellungen, kosten übrigends auch mein Steuergeld, mal am Rande gemerkt. Man muss sich ja schämen für das eigene Berufsfeld.

Wir arbeiten nicht NUR für Schuldner, aber wir ziehen rechtzeitig die Bremse für beide Seiten. Auf biegen und Brechen und mit aller Gewalt, wird hier nichts gemacht. Man sollte Grenzen kennen , zwischen den Kosten- Nutzen Ergeniss, auch zum Wohle der Allgemeinheit, erklären übrigends auch viele Prof.
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#16

11.07.2016, 16:47

joggellive hat geschrieben:
mrsgoalkeeper hat geschrieben:Meine Strafanzeigen enden entweder mit einem Strafbefehl zu Lasten des Beschuldigten
Jap und genau solche " Kollegen " finde ich beschämend, auf Biegen und brechen, in der Grauzone befindent, ihren Dickkopf durchsetzen wollen. Strafbefehle werden in der Regel zu erst bezahlt, somit kein Geld für euch übrig. Und diese Einstellungen, kosten übrigends auch mein Steuergeld, mal am Rande gemerkt. Man muss sich ja schämen für das eigene Berufsfeld.
Na dann lassen wir doch demnächst einfach alle Straftäter laufen. Dann sparen wir auch die Kosten der Unterbringung ein. Schuldigung, aber Leute, denen unsere Gesetze offensichtlich egal sind, sind in unserem Berufsfeld falsch aufgehoben. Es gibt keine Grauzonen. Entweder jemand verhält sich redlich oder jemand betuppt und wer betuppt gehört bestraft. Gesetze sind da damit man sich daran hält und zwar immer. Und wer das nicht tut, muss mit den Konsequenzen leben.

Schämen sollten sich Leute, die andere um ihr Geld betrügen und nicht anders herum.

Aber ich hatte es ja schon erwähnt: Deine Einstellung ist typisch für Schuldner und ihre Vertreter. Du solltest vielleicht in ein Schuldnerforum gehen. Dort werden Deine Ansichten mit Sicherheit - so wie von Dir gewünscht - bejubelt.
:vogel
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#17

11.07.2016, 16:51

Ja , es ist aber auch bekannt, das sich Kanzleien, oft sehr weit aus dem Fenster lehnen und da habe ich auch schon welche rausfallen sehen. Und Straftaten die auch eine sind, Körperlicher Natur, ist eine Sache, aber wie du hier die Ehefrau, die mit den Schulden des Ehemannes Garnichts zu tun, hat ( Sippenhaft) ist mir nach wie vor ein Rätsel. Aber genau aus solchen Gründen, wie du und deiner Kanzlei, macht mir mein Job Spaß, wenn ich am Anfang auch bedenken hatte, gegen das eigene Berufsfeld zu schießen.
Zuletzt geändert von joggellive am 11.07.2016, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
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#18

11.07.2016, 16:54

aber wir ziehen rechtzeitig die Bremse
Mein Verständnis von Recht wäre, dass der Schuldner rechtzeitig die Bremse zieht, bevor er über seine Verhältnisse lebt und nicht derjenige sich darüber Gedanken machen muss, dem das Geld geschuldet wird. :roll: Der Gläubiger ist schon gestraft genug, dass er noch Geld in die Hand nehmen muss, um zu seinem Recht zu kommen. :roll: Und letztlich ist der Wille des Mandanten entscheidend. Wir müssen ihn über alle ihm zustehenden Möglichkeiten informieren - Stichwort Regressansprüche - und wenn er entscheidet, da noch Geld reinstecken zu wollen für solche Verfahren, dann ist das sein gutes Recht!
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#19

11.07.2016, 16:59

joggellive hat geschrieben:Jaber wie du hier die Ehefrau, die mit den Schulden des Ehemannes Garnichts zu tun, hat ( Sippenhaft) ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Wenn die Ehefrau nach Aktenlage nachweislich um die Zahlungsunfähigkeit ihres Mannes weiß und sich gleichwohl werthaltigen Grundbesitz unentgeltlich übertragen lässt, ist das für Dich keine Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung? Interessante Rechtsansicht.
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#20

11.07.2016, 17:01

Pepples hat geschrieben:
aber wir ziehen rechtzeitig die Bremse
Mein Verständnis von Recht wäre, dass der Schuldner rechtzeitig die Bremse zieht, bevor er über seine Verhältnisse lebt und nicht derjenige sich darüber Gedanken machen muss, dem das Geld geschuldet wird. :roll: Der Gläubiger ist schon gestraft genug, dass er noch Geld in die Hand nehmen muss, um zu seinem Recht zu kommen. :roll: Und letztlich ist der Wille des Mandanten entscheidend. Wir müssen ihn über alle ihm zustehenden Möglichkeiten informieren - Stichwort Regressansprüche - und wenn er entscheidet, da noch Geld reinstecken zu wollen für solche Verfahren, dann ist das sein gutes Recht!
Ja, da gehe ich erst mal mit, aber man sollte nicht nur, die Aktionen sehen die Geld einbringen, sondern die dem Gläubiger auch Geld sparen. Den Satz:" Ich würde hier kein Geld mehr reinstecken, es bringt nix" tut nicht weh, darf also auch mal aus dem RA oder Reno, Refa etc. Mund, kommen. Wenn er dann weiter Geld Zuviel hat, ist das ne andere Sache, aber hier werden oft schon heftige Tipps gegeben, wo etliche ( nicht nur ich) mit dem Kopf schütteln. Man bespricht ja auch das ein oder andere, aus dem Forum hier, beim Frühstück oder sonstiger Gelegenheit, oder schickt den Link per Mail an Kollegen und RA weiter. Ja es gab schoneiniges an Kopfschütteln, nicht nur von mir mit den Worten. " Wie sind die denn drauf" Und bei der Strafanzeige speziell gegen die Ehefrau fehlt mir jegliches Verständnis und ist aus meiner Sicht, lediglich eine Racheaktion, weil man vielleicht nicht weiter weiß oder sowas. Naja.. wie dem auch sei..
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