ich war mir sicher, dass das Thema schon einmal bearbeitet wurde und habe gesucht, gesucht, aber nichts gefunden (?)...
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Ich habe einen VB verbunden mit 2. VU. Nun wollte ich die Vollstreckung einleiten, es fiel mir aber auf, dass ich den KfA noch gar nicht beantragt hatte. Nun ist meine Frage: Kann ich schon einmal mit dem VB vollstrecken? Oder ist es sinnvoller, wenn ich noch auf den KFB warte und dann alles zusammen vollstrecke?
Einerseits habe ich mir gedacht, dass es gar nicht so schlecht ist, zunächst mit einem Titel zu vollstrecken. Denn falls der Schuldner nicht zahlen kann, hat der Mandant aufgrund der niedrigeren Forderung Kosten gespart. Aber was wenn der Schuldner doch zahlt? Mit einer zweiten Vollstreckung hinterher (aus dem KFB) würde ich ihn doch nur "erschrecken" und es kann dann natürlich sein, dass er nicht mehr zahlt o. ä.
Kann mir einer bitte helfen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
LG JusyD