zwei Titel getrennt vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JusyD
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#1

11.07.2016, 13:29

Hallo Ihr Lieben,

ich war mir sicher, dass das Thema schon einmal bearbeitet wurde und habe gesucht, gesucht, aber nichts gefunden (?)... :-?

Ich habe einen VB verbunden mit 2. VU. Nun wollte ich die Vollstreckung einleiten, es fiel mir aber auf, dass ich den KfA noch gar nicht beantragt hatte. Nun ist meine Frage: Kann ich schon einmal mit dem VB vollstrecken? Oder ist es sinnvoller, wenn ich noch auf den KFB warte und dann alles zusammen vollstrecke?

Einerseits habe ich mir gedacht, dass es gar nicht so schlecht ist, zunächst mit einem Titel zu vollstrecken. Denn falls der Schuldner nicht zahlen kann, hat der Mandant aufgrund der niedrigeren Forderung Kosten gespart. Aber was wenn der Schuldner doch zahlt? Mit einer zweiten Vollstreckung hinterher (aus dem KFB) würde ich ihn doch nur "erschrecken" und es kann dann natürlich sein, dass er nicht mehr zahlt o. ä.

Kann mir einer bitte helfen? :thx

LG JusyD
Nadaa
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#2

11.07.2016, 13:38

Du kannst den VB bzw. das VU vollstrecken. Du musst nicht warten bis der KfB vorliegt.

Ob du allerdings warten solltest oder nicht, musst du selbst entscheiden. Wenn ich hier einen Schuldner ärgern möchte und auch weiß, dass er zahlen kann aber nicht will, dann vollstrecke ich gerne auch mal getrennt. Aber i.d.R. warte ich bis der KfB vorliegt und vollstrecke zusammen :)
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#3

11.07.2016, 13:40

JusyD hat geschrieben:Mit einer zweiten Vollstreckung hinterher (aus dem KFB) würde ich ihn doch nur "erschrecken" und es kann dann natürlich sein, dass er nicht mehr zahlt o. ä.
das kann natürlich passieren, aber wenn du befürchtest, dass der Schuldner was beiseite packt oder so, dann fang mit dem VB ruhig an. Bis der Kfb kommt, dauerts ja auch noch eine Weile. Auch hast du die Option, nach dem Kfb erstmal ein Anschreiben an den Schuldner zu fertigen (anstelle gleich loszuschlagen) - dann bekommt der Schuldner keinen Schreck.
Ich mach bei solchen Fällen (erstmal den Kfa) generell zuerst ein Anschreiben an den Schuldner, wo ich schon die gesamte Forderung berechne, aber ankündige, dass der Kfb noch erlassen werden muss. Dann muss man bei späterer ZV auch kein schlechtes Gewissen haben. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
JusyD
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#4

11.07.2016, 14:19

Ich befürchte leider, dass bei dem Schuldner nichts zu holen ist, da er an unseren Mdt. keine Miete mehr gezahlt hat und anschließend eine Räumungsvollstreckung beantragt werden musste, um ihn da raus zu kriegen... Ich habe es mir aber überlegt, und warte trotzdem noch ab, bis auch der KFB da ist, dann habe ich alles in einem :-)

Danke Ihr zwei :thx Es ist immer gut, Erfahrungen bzw. Vorgehensweise anderer zu wissen :huepf
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