Hallo,
ich hoffe mir hilft jemand weiter...
Wir haben einen Titel auf eine Erbin umschreiben lassen. Dieser muss nun ja zugestellt werden.
Meine Frage ist, stelle ich nur den Titel durch einen GVZ zu oder muss ich ein Aufforderungsschreiben mit einer Frist dazu fertigen?
Muss die Schuldnerin durch Fristsetzung die Möglichkeit bekommen die Forderung auszugleichen?
Zustellung Titel Aufforderungsschreiben
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Hallo
hab das zwar noch nicht gemacht, aber an sich genügt die Zustellung des Titels durch den GVZ.
Aber wenn der eh schon losgeht, kann er doch deine Zahlungsaufforderung gleich mitnehmen, oder?
hab das zwar noch nicht gemacht, aber an sich genügt die Zustellung des Titels durch den GVZ.
Aber wenn der eh schon losgeht, kann er doch deine Zahlungsaufforderung gleich mitnehmen, oder?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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wenn es Titel ohne Wartefrist istsamsara hat geschrieben:Oder Zustellung mit gleichzeitiger ZV.
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wie gesagt, wenn keine Wartefrist zu beachten ist, reicht die ZU über den GV aus.RENOCTBLN hat geschrieben:Wir wollen danach ja eine Zwangshypothek im Grundbuch eintragen lassen.
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Gibt es bei einer Umschreibung eine Wartefristicerose hat geschrieben:wenn es Titel ohne Wartefrist istsamsara hat geschrieben:Oder Zustellung mit gleichzeitiger ZV.
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Ich denke, wenn es z. B. ein KFB ist, muss die Wartefrist (zwei Wochen nach Zustellung) eingehalten werden - egal ob erster, zehnter oder umgeschriebener Titel.samsara hat geschrieben:Gibt es bei einer Umschreibung eine Wartefrist
Ist ne spannende Frage, gibt es hierzu noch Meinungen?
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Es handelt sich in diesem Fall um einen Darlehensvertrag mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Das Darlehen hatte eine Kündigungsfrist mit drei Monaten und wurde bereits zum 31.01.2014 gegenüber der Erbin gekündigt.
Von daher fällt mir gerade auf, dass die Erbin ja bescheid weiß und da brauche ich sie doch bestimmt nicht nochmal auffordern, das hatten wir ja alles schon. Oder?
Also müsste die Zustellung doch ausreichen?
Das Darlehen hatte eine Kündigungsfrist mit drei Monaten und wurde bereits zum 31.01.2014 gegenüber der Erbin gekündigt.
Von daher fällt mir gerade auf, dass die Erbin ja bescheid weiß und da brauche ich sie doch bestimmt nicht nochmal auffordern, das hatten wir ja alles schon. Oder?
Also müsste die Zustellung doch ausreichen?