OK, danke!Pitt hat geschrieben:Du kannst die Herausgabe ab erfolgter Pfändung bis zur Erledigung der ZV verlangen.
Herausgabe der Kontoauszüge
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Für die, die es noch nicht wissen, die Herausgabe der Kontoauszüge wird über das ZV-Formular unter "O weitere Aufträge" vollstreckt. Nur Mal so zur Info.
(Ich wusste es nämlich nicht, habe daher mit dem GV telefoniert).
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)