![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Folgendes "Problem" (obwohl es wahrscheinlich gar keins ist..)
Wir haben Zwangsvollstreckungsauftrag mit Abnahme der VA und Einholung von Drittauskünften etc. gestellt.
Schuldner zum Termin zur Abgabe VA nicht erschienen. Nunmehr liegt Haftbefehl vor.
Gleichzeitig hat GV im Wege der Drittauskünfte AG von Schuldner ermittelt.
Meine Fragen:
1.) Kann ich die Drittauskünfte jetzt "einfach so" verwenden? D.h. PfÜB an AG oder muss ich erst warten, bis Schuldner VA abgegeben hat?
oder
2.) Soll erst einmal nur Verhaftungsauftrag gestellt werden?
Steh momentan leider echt etwas auf dem Schlauch...
Danke für eure Hilfe!
Melli
Hab eben gesehen, dass im ZV Auftrag das Kreuz bei "Nach Erlass des Haftbefehls wird um Weiterleitung an die/den GV gebeten, der mit der anschließenden Verhaftung beauftragt wird".
Haftbefehl liegt uns jetzt aber vor...
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)