GV rechnet gütliche Einigung ab, trotz Antrag VA
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Ich habe nicht die gütliche Einigung mit reingenommen sondern nur die Abnahme der VA beantragt sowie Einholung der Drittauskünfte und der GVZ hat, wie bei Katuscha unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Düsseldorf 15,00 € für die nicht erledigte Amtshandlung abgerechnet. Ich finde das echt nen Unding