GV rechnet gütliche Einigung ab, trotz Antrag VA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jule69
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#11

23.06.2016, 08:45

Ich habe nicht die gütliche Einigung mit reingenommen sondern nur die Abnahme der VA beantragt sowie Einholung der Drittauskünfte und der GVZ hat, wie bei Katuscha unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Düsseldorf 15,00 € für die nicht erledigte Amtshandlung abgerechnet. Ich finde das echt nen Unding
Giesi085
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#12

23.06.2016, 10:33

Danke für die Rückmeldungen! Werde Silvesters Argumentation folgen.

P.S. Ist es bei Euch auch so heiß? Wünsche allen einen schnell umgehenden Arbeitstag :wink2
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