Mithaftkostenrechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mel Kunterbunt
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#1

23.06.2016, 10:23

Hallo ihr Lieben!
Bin nach 2,5 Jahren Berufsabwesenheit wieder in einer Kanzlei gelandet und darf jetzt die ZV übernehmen... :patsch
(hab das vor einigen Jahren täglich gemacht und bin jetzt aber irgendwie überfordert.. :oops: )

Meine Frage, wir haben geklagt, es ergíng ein VU, Schuldner (wohnt in der Schweiz) bat um Ratenzahlung. Zahlt auch monatlich brav. Nunmehr erhielt unser Mandant eine Mithaftkostenrechnung von der LJK. Er soll GK i. H. v. 40,00 € zahlen. Aussage LJK "Diese Kosten wären durch Beklagten zu tragen, da dieser aber in der Schweiz wohnt, müsse Kläger diese übernehmen und sich vom Beklagten wiederholen."

Und jetzt?! Mdt. hat die GK natürlich gezahlt. Muss ich diese jetzt festsetzen lassen? Oder einfach ins FoKo einbuchen und hoffen, dass der Gegner die 40 € einfach mit zahlt!?!

Danke für eure Hilfe!

Sonnige Grüße

Melli
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Anahid
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#2

23.06.2016, 10:47

Musst Du festsetzen lassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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