Antrag auf Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mia23
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#1

04.05.2016, 11:01

Hallo,

ich soll einen Antrag auf Räumung stellen. Es ist aber so, dass die Wohnung, die geräumt werden soll, teilweise möbliert zur Verfügung gestellt wurde, also Möbel mitvermietet wurden. Hierzu hat unser Mandant eine Inventarliste erstellt, die dem Antrag beigefügt werden soll. Diese Gegenstände sollen weiterhin in der Wohnung bleiben. Wie hat so ein Antrag auszusehen? Hat jemand ein Muster? Mache das zum ersten Mal und möchte nicht wieder irgendeinen dummen Fehler machen.
LiahWildfang
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#2

04.05.2016, 11:15

Spontan würde ich eine Räumung nach dem Berliner Modell vorschlagen. Ist kostengünstiger und sämtliches Inventar verbleibt in der Wohnung.
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AliceImWunderland
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#3

04.05.2016, 11:28

Ich würde auch die "berliner" Räumung nach § 885a ZPO beantragen. Ich kenne RA-Micro zwar nicht, aber so wie ich gehört habe, ist das Programm ganz gut. Dort ist bestimmt ein entsprechender Antrag zu finden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
anni22
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#4

04.05.2016, 11:29

Genau, Räumung nach § 885 a ZPO. Da obliegt dem Gläubiger die Beräumung der Wohnung; GV weist den Gläubiger in den Besitz der Wohnung ein.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
mia23
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#5

04.05.2016, 12:31

Ok, Danke. Hat jemand da auch ein Muster? Bei RA-Micro gibt es zwar die Option Berliner Modell, allerdings ist da kein Text abgespeichert ... warum auch immer ...
LiahWildfang
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#6

04.05.2016, 12:37

veränder einfach den Text von dem "normalen" Räumungsauftrag. So haben wir das immer gemacht. Einfach "..nach dem Berliner Modell, § 885a ZPO"
mia23
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#7

04.05.2016, 12:47

Das wäre dann so ungefähr?


Räumungsauftrag Berliner Modell gem. § 885 Abs. 1 ZPO


Beigefügt erhalten Sie in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit

...
- Gläubigerin -

gegen

...
- Schuldnerin -

das Endurteil des ... vom ... mit dem Auftrag,


die Räumung der Wohnung der oben bezeichneten Schuldnerin in ..., vorzunehmen.

Zugleich bitten wir, soweit der Schuldtitel auf Zahlung gerichtet ist, um Zwangsvollstreckung wegen nachstehender Beträge.

Hauptforderung 0,00 EUR
Zinsen der Hauptforderung 0,00 EUR
Kosten 156,80 EUR
Kostenzinsen 0,00 EUR
abzgl. Zahlungen 0,00 EUR
Gesamtforderung 156,80 EUR

zuzüglich etwaiger nachstehend berechneten Gebühren für diesen Auftrag.


RVG Vergütungsberechnung

Gegenstandswert: 7.200,00 EUR
Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309 VV RVG 0,3 136,80 EUR
Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Gesamtbetrag 156,80 EUR
LiahWildfang
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#8

04.05.2016, 13:02

Habe spontan jenes hier gefunden:

Sehr geehrte/r …, in Sachen … ./. … wird Ihnen hiermit Auftrag zur Zwangsvollstreckung durch Herausgabe der im Titel näher bezeichneten Wohnung, nämlich … erteilt. Nach dem Beschluss des BGH vom 17. November 2005 zum Aktenzeichen I. ZB 45/05 ist es zulässig, nur die Herausgabe der Mietsache ohne Räumung der Sachen des Schuldners aus der Wohnung zu beauftragen.

Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass der Vermieter sein Vermieterpfandrecht an allen in der Wohnung befindlichen Sachen des Schuldners geltend gemacht hat, immer noch geltend macht und einem Abtransport diesbezüglich ausdrücklich widerspricht gemäß §§ 562 Abs. 1, 562b Abs. 1 Satz 2 BGB.
mia23
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#9

04.05.2016, 14:10

Dankeschön. Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen. Sorry wenn ich jetzt nochmal nerven muss. Aber für diesen Antrag fallen ja auch RA-Gebühren an von 0,3, die ich in den Auftrag mit rein nehmen muss oder und die werden dann gleich mit vollstreckt?
Zackzack
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#10

14.06.2016, 10:22

Hallo,

ich greife das Thema nochmal auf, da ich zu meiner Frage bislang nicht fündig geworden bin - aber auch kein neues Thema eröffnen möchte.

Folgendes Problem:

Es liegt ein VU vor, hier hat der Gegner die Wohnung sowie den Parkplatz zu räumen sowie die rückständige Miete zu zahlen. Zudem habe ich einen KfB vorliegen.

Kann ich alles in einem Auftrag machen? Oder muss ich für die Räumung (VU) und die Beitreibung der Geldforderung (KfB) zwei Anträge machen.
Irgendwo habe ich gelesen, dass man das neue ZV-Formular nehmen und unter "O" dann denn Räumungsauftrag stellen soll?

Oder kann man trotz des neuen ZV-Formulars es noch nach dem Muster von Mia23 machen?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
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