Hallo,
ist es möglich, Vorsteuer-Erstattungsansprüche bei Selbständigen
während des laufenden Jahres zu pfänden? Falls ja, hat jemand
eine Formulierung zur Hand?
Pfände zwar öfters die Einkommensteuer-Erstattungsansprüche
zum 01.01. wegen des abgelaufenen Jahres und der Vorjahre;
nun möchte ein Mandant, dass wir die Umsatzsteuer pfänden.
Schuldner ist Selbständig; alle bisherigen Pfändungsversuche
sind negativ verlaufen...Wir haben die Vermutung, dass der Schuldner
möglicherweise nur wenig Einkünfte angibt, so dass sich schon ein
Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch ergeben könnte.