Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld

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merle84
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#1

13.11.2007, 11:07

hallo.

könnt ihr mir sagen, welche gebühr für die eintragung einer grundschuld zu berechnen ist?

und für die eintragung einer zwangssicherungshypothek?

ist das jeweils eine 0,3 nach 3309 RVG?
Janin

#2

13.11.2007, 11:09

du bekommst ne 0,3 gebühr.
Kordu

#3

13.11.2007, 11:10

Du meinst die Anwaltsgebühren? Nicht die Gerichtskosten - oder?

Wenn Du RA-Gebühren meinst, dann gebe ich Janin Recht.
merle84
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#4

13.11.2007, 11:11

danke. :)
Jupp03/11

#5

13.11.2007, 11:12

Ein Anwalt trägt eine GS ein?
Kordu

#6

13.11.2007, 11:14

@jupp03: Eine Sicherungsgrundschuld!
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#7

14.11.2007, 09:08

@Kordu: ne SicherungsGRUNDSCHULD gibts doch gar nicht oder doch?! :shock:
Kordu

#8

14.11.2007, 09:26

@Pepsi: Es gibt zwar eine Sicherungsgrundschuld.

Aber Du hast Recht: In diesem Zusammenhang meinte ich die Sicherungshypothek.

Und ich bin auch (ziemlich) sicher, dass Merle84 genau die gemeint hat. Kein Wunder, dass man bei diesen Begriffen manchmal durcheinander kommt. :lol: :lol:
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#9

14.11.2007, 09:41

Kordu hat geschrieben:@jupp03: Eine Sicherungsgrundschuld!
Auch eine Zwangssicherungshpyothek trägt der Anwalt nicht ein, er beantragt nur die Eintragung (im Wege der Zwangsvollstreckung).

Die Eintragung kostet beim Grundbuchamt eine 10/10 Gebühr gem. § 62 Abs. 1 KostO.
Kordu

#10

14.11.2007, 09:47

@revisor: Es wurde hier nach den Gebühren (des RA), nicht nach den Gerichtskosten gefragt.

Natürlich trägt ein RA eine Sicherungshypothek nicht ein, aber er kann sie beantragen und es bedarf keiner notariellen Beurkundung.
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