![Auslachen :auslach](./images/smilies/auslach.gif)
Ein Mieter hat im Garten einen Pavillon errichtet. Das Mietverhältnis wurde gekündigt und der Vermieter möchte, dass der Pavillon entfernt wird. Der Mieter reagiert aber nicht. Kann der Vermieter nun den Abriss vornehmen? Mein Diskussionspartner (Vollziehungsbeamter in Ausbildung) meint, das wäre ein Fall der Selbsthilfe. Ich sehe da aber nicht so recht einen Grund für und daher tendiere ich dazu, erst zu klagen, dadurch einen Titel zu erwirken und dann die zwangsweise Beseitigung (also Handlungsvollstreckung nach § 887 ZPO) durchzuführen??
Für die Anwendung der Selbsthilfe müssen doch andere Geschütze aufgefahren werden, oder hab ich was übersehen?
![Huch-Weg-Smiley :huch](./images/smilies/huch.gif)