Hallo,
wir vertreten zwei minderjährige Kinder ein einem Unterhaltsverfahren.
Der Vater (Antragsteller) hat einen Antrag auf Abänderung der Unterhaltstitel gestellt.
Dieses ist jetzt durch Vergleich beschlossen worden. (Ein Verfahren)
Mir liegt jetzt der Vergleich vor und ich soll eine Lohnpfändung machen.
Muss ich jetzt zwei Pfüb's machen oder kann ich das in einem?
2 Gläubiger
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Hallo,
1. wie lautet das Rubrum des Titels?
2. warum 2 Gläubiger, wenn Antragsteller der Vater ist?
Ich glaube, du musst den Sachverhalt etwas konkreter schildern.
1. wie lautet das Rubrum des Titels?
2. warum 2 Gläubiger, wenn Antragsteller der Vater ist?
Ich glaube, du musst den Sachverhalt etwas konkreter schildern.
Liebe Grüße
- elise98de
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Die Kanzlei der Fragestellerin vertritt die beiden mdj. Kinder, folglich zwei Gläubiger.
Du kannst aber einen Pfüb beantragen und die Seiten, in denen die Unterhaltsbeträge stehen, zweifach, das heißt für jedes Kind einreichen. Mir hat zwar mal ein Rechtspfleger gesagt, dass pro Kind ein Pfüb übersichtlicher wären, aber in einem geht es auch. Ich habe dann mit Hand auf die Seite geschrieben, für welches Kind das jeweilige Blatt galt.
Du kannst aber einen Pfüb beantragen und die Seiten, in denen die Unterhaltsbeträge stehen, zweifach, das heißt für jedes Kind einreichen. Mir hat zwar mal ein Rechtspfleger gesagt, dass pro Kind ein Pfüb übersichtlicher wären, aber in einem geht es auch. Ich habe dann mit Hand auf die Seite geschrieben, für welches Kind das jeweilige Blatt galt.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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Also wir hatten zwei Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunden) der Kinder.
Jetzt hat der Vater einen ANtrag auf Abänderung des Unterhalts gestellt.
Dieses ist durch Vergleich beschlossen worden.
Das Rubrum sieht folgendermaßen aus.
Vater (Antragsteller)
1. Kind
2. Kind
vertreten jeweils durch die Mutter
1. Der Antragsteller verpflichtet sich in Abänderung der Jugendamtsurkunde an Kind 1 monatlich zu zahlen.
2. Der Antragsteller verpflichtet sich in ..... an Kind 2 monatlich € .. zu zahlen.
3....
4....
Alles in einem Pfüb oder lieber 2??
Jetzt hat der Vater einen ANtrag auf Abänderung des Unterhalts gestellt.
Dieses ist durch Vergleich beschlossen worden.
Das Rubrum sieht folgendermaßen aus.
Vater (Antragsteller)
1. Kind
2. Kind
vertreten jeweils durch die Mutter
1. Der Antragsteller verpflichtet sich in Abänderung der Jugendamtsurkunde an Kind 1 monatlich zu zahlen.
2. Der Antragsteller verpflichtet sich in ..... an Kind 2 monatlich € .. zu zahlen.
3....
4....
Alles in einem Pfüb oder lieber 2??
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Ach danke, ich war etwas irritiert.^^
Ich würde wahrscheinlich 2 PfÜbs beantragen, damit es übersichtlicher bleibt.
Danke elise... wusste nicht, dass das auch so gelöst werden kann.
Ich würde wahrscheinlich 2 PfÜbs beantragen, damit es übersichtlicher bleibt.
Danke elise... wusste nicht, dass das auch so gelöst werden kann.
Liebe Grüße