Guten Morgen! Ich bin neu hier und freue mich, mitmachen zu können
Habe direkt eine Frage, in einer der Akten hier habe ich ein VU, der Beklagte wurde verurteilt, 3.500 Euro Zug um Zug gegen Herausgabe eines Pkw zu zahlen. Leider bin ich ein Newbie in Sachen ZV (Theorie vom FaWi-Kurs ist auch schon lange her) und frage mich, wie man mit dem neuen Formular Zug um Zug Vollstreckung beantragen kann? Und muss ich vorher noch irgendwas machen? Chef hat leider auch keinen Plan ...
LG!
ZV Zug um Zug
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Danke für die Antworten! Wir haben den Schuldner vor Einleitung des Klageverfahrens mal außergerichtlich dazu aufgefordert, zu zahlen und das Auto wieder abzuholen. Reicht das? Ich würde das sonst noch mal mit Fristsetzung für die Zahlung nachholen und gleich zwei oder drei Termine zur Abholung vorschlagen. Das Gericht hat leider nichts ins VU geschrieben, Zahlung und Herausgabe Zug um Zug und das war´s.
- Anahid
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Weder das eine, noch das andere reicht aus, um den Verzug festzustellen. Der Fehler liegt bei Eurem Klageantrag. Ihr hättet beantragen müssen, festzustellen, dass der Beklagte sich in Annahmeverzug befindet. Dieser Antrag wäre aufgrund der vorgerichtlichen Aufforderung auch unproblematisch gewesen.
Der Verzug kann nur durch öffentliche oder öffentlich-beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Das sind Eure Schreiben nicht. Wenn also im Urteil kein Annahmeverzug steht, so muss jetzt die Zug-um-Zug-Vollstreckung durch den GV erfolgen. Erst wenn dieser da Auto angeboten hat und der Schuldner das nicht angenommen hat, bescheinigt Dir der GV den Annahmeverzug und dann kannst Du normal vollstrecken (Kontenpfändung etc.) ohne das Auto jedesmal wieder anbieten zu müssen.
Der Verzug kann nur durch öffentliche oder öffentlich-beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Das sind Eure Schreiben nicht. Wenn also im Urteil kein Annahmeverzug steht, so muss jetzt die Zug-um-Zug-Vollstreckung durch den GV erfolgen. Erst wenn dieser da Auto angeboten hat und der Schuldner das nicht angenommen hat, bescheinigt Dir der GV den Annahmeverzug und dann kannst Du normal vollstrecken (Kontenpfändung etc.) ohne das Auto jedesmal wieder anbieten zu müssen.
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Den Hinweis, dass es sich um eine Zug-um-Zug-Vollstreckung handelt, würde ich unter K 5 eintragen.
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