Zustellung einstw.Verfügung Niederlande

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hanna_73
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#1

13.05.2016, 08:59

Hello meine Lieben,

mir liegt ein Beschluss im einstw. Verfügungsverfahren vor. Klägerin sitzt in BRD, Beklagte in den Niederlanden.

Das LG hat mir den Beschluss zugestellt mit einem Anschreiben, wonach wir die Zustellung an die Gegenseite spätestens einen Monat nach Erlass der einstw. Verfügung dem LG gegenüber nachweisen müssen (z.B. durch Kopie der Zustellungsurkunde des GV), damit das Gericht dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens in Rechnung stellen kann.

Frage: Wie gehe ich hier vor? Kann ich einen Gerichtsvollzieher vom örtlichen AG bitten, die Zustellung zu veranlassen? Das geschieht dann doch sicher per Postzustellungsurkunde oder? Ich würde dann dem GV die Ausfertigung übersenden, der macht sich doch eine Kopie hiervon und stelle diese dann der Gegenseite per Post zu. Die Ausfertigung kriege ich dann doch wieder mit dem angehefteten Zustellungsnachweis?

LG Hanna
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Loki
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#2

13.05.2016, 11:33

Vielleicht hilft dir §§ 183,1067 ZPO weiter.
Lori79
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#3

06.03.2017, 14:00

Hallo Zusammen,
also ich muss eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung in den Niederlanden zustellen. Hat das jemand gemacht. Diese habe ich schon einmal ins Übersetzungsbüro geschickt, damit diese übersetzt wird, jetzt muss sie ja aber noch zugestellt werden.
Aus dem §§ 183 ZPO bin ich nicht schlau geworden.
Danke
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Kaffeeschubse
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#4

07.03.2017, 08:30

Ruf das Konsulat der Niederlande an, frage nach einem deutschsprachigem Anwalt in NL und frage dann einfach den, er muß es ja wissen.

Schreib mal, wie Du es gemacht hast.

Danke
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Lori79
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#5

13.03.2017, 13:59

Hallo,
habe eine Rechtspflegerin beim LG gefragt: Mann kann die Zustellung durch das deutsche Gericht veranlassen, dort wo es auch erlassen wurde. Die schicken es dann dem GV in den Niederlanden :-), ob es klappt weiß ich noch nicht
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