Pfüb nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

09.05.2016, 09:36

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal eure Hilfe. Gegen unsere Mandantin wurde ein Pfüb erlassen und dessen Konto gepfändet. Dagegen haben wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und gewährt bekommen. Der Pfüb ist doch nun hinfällig und muss aufgehoben werden. Was ist denn mein nächster Schritt? Schreibe ich das Vollstreckungsgericht an und beantrage unter Vorlage des Beschlusses, mit dem die Wiedereinsetzung gewährt wird, den Pfüb aufzuheben?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.05.2016, 10:03

Sorry, Dein Beitrag gibt für mich keinen Sinn. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für was? Mit dem Pfüb selbst und der Zwangsvollstreckung kann das nichts zu tun haben. Vielleicht Wiedereinsetzung im Hinblick auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Vollstreckungstitel? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

09.05.2016, 11:32

Sorry. Ja, wir haben einen Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand bezüglich des Rechtsmittels gegen den VB gestellt. Der Gläubiger hat aber inzwischen aus diesem Titel das Konto unserer Mandantin gepfändet.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

09.05.2016, 12:10

Wenn der VB in der Welt ist, ist er vorläufig vollstreckbar. D.h. wenn Ihr ein Rechtsmittel gegen den VB einlegt, müsst Ihr gleichzeitig beantragen, die ZV aus diesem VB vorläufig einzustellen. Durch das Rechtsmittel bzw. den Wiedereinsetzungsantrag ist der VB ja nicht aus der Welt. Und somit ist die Pfändung auch nicht hinfällig.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

09.05.2016, 12:36

:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten