Hallo,
jetzt bin ich langsam ratlos. Hat jemand noch eine Idee?
Ich möchte die VA von den Schuldnern, der GV war auch vor Ort, traf die Schuldner nie
an und dementsprechend habe ich einen Beschluss zur Vollstreckung zu Nachtzeiten und
Sonn- und Feiertagen erwirkt. Wiederum traf der GV nie jemanden an und die Nachbarn
teilten mit, dass die Schuldner sehr selten bzw. manchmal nur einmal im Monat zu sehen
sind. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Bin grad planlos. Danke schon mal.
ZV-Möglichkeiten ausgeschöpft?
- Soenny
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Wenn die Forderung hoch genug ist, würde ich es ggf. mit Drittauskunft bzgl. Konto oder Arbeitgeber versuchen.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- AliceImWunderland
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Meiner Erfahrung nach interessiert der Haftbefehl die meisten Schuldner herzlich wenig. Und vollstrecken kann man den genauso wenig, wenn die Schuldnerin nicht anzutreffen ist. Verursacht nur unnötige Kosten.marina.d hat geschrieben:Was ist mit einem Haftbefehl? Nach meiner Errfahrung werden einige Schuldner dann schon sehr nervös.
Wie Soenny es schon geschrieben hat, wenn die Forderung hoch genug ist, Drittauskünfte beantragen. Damit kommt man am besten zurecht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Wenn die Forderung hoch genug ist würde ich auf jeden Fall Drittauskünfte beantragen. Aber ich hatte hier auch mit Haftbefehlen gute Erfahrungen. Habe letzte Woche mit einer Gerichtsvollzieherin telefoniert und die meinte auch, dass zur Zeit die meisten Schuldner nur noch auf HB bei ihr reagieren. Viele Schuldner "vergessen" wohl, wann der Termin zur Abgabe der VA angesetzt war und werden durch den HB erst an die Sache erinnert.
I tried to act normal...
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Haftbefehle habe ich schon, nützt nur nichts, wenn die nie anzutreffen sind, deswegen hatte ich ja den Beschluss für die
Nachtzeit etc. Drittauskünfte (Arbeitgeber) sind ja eigentlich nur machbar, wenn man zumindest ungefähr weiß, wo die
arbeiten, wenn sie überhaupt arbeiten, oder sehe ich das falsch? Und ob ich vom Arbeitsamt/JobCenter Auskunft erhalte,
wage ich zu bezweifeln.
Ich danke Euch ganz lieb für Eure Antworten.
Nachtzeit etc. Drittauskünfte (Arbeitgeber) sind ja eigentlich nur machbar, wenn man zumindest ungefähr weiß, wo die
arbeiten, wenn sie überhaupt arbeiten, oder sehe ich das falsch? Und ob ich vom Arbeitsamt/JobCenter Auskunft erhalte,
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- Soenny
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Die Drittauskünfte holst du doch gerade ein, um an die Info zu kommen, wo dein SC arbeitet oder wo er seine Konten hat!
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- marina.d
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Das Job-Center darf dir gar keine Auskunft geben. Aber ich würde es auch mal mit Drittauskünften versuchen oder mit einer Vollstreckungsauskunft über z. B. supercheck, kostet ca. 30 €.
Womit wir aber häufig Erfolg haben, ist eine Vollstreckungsandrohung mit Kopie des Haftbefehls, wobei es natürlich darauf ankommt, mit welcher Art Schuldner man zu tun hat.
Womit wir aber häufig Erfolg haben, ist eine Vollstreckungsandrohung mit Kopie des Haftbefehls, wobei es natürlich darauf ankommt, mit welcher Art Schuldner man zu tun hat.