Guten Morgen!
Kann mir jemand sagen, wie ich KFA für den Räumungsschutz abrechne/erstelle? Was für Gebühren fallen da an?
Danke im Voraus!
LG
Mila
Abrechnung Räumungsschutzantrag
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Schau mal ob die Nr. 3334 bei dir passt.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 30
- Registriert: 03.03.2016, 19:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Danke für die Antwort, die habe ich mir aber bereits angesehen. Ich meine, die passt nicht. Wir haben einen Antrag auf Räumung gestellt (da entsteht doch erstmal eine normale 0,3 oder?). Der Schuldner hat den Schutz-Antrag wg. besonderer Härte gestellt, auf den wir erwidert haben, sodass dem nicht stettgegeben wurde. Nun muss ich die Beschwerdeverfahren abrechnen und habe keine Ahnung wie......
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Nein, dann ist es nicht die 3334. Für den Räumungsantrag ist dann die 0,3, wie du schon geschrieben hast und für den Räumungsschutzantrag wäre das ja dann ein Beschwerdeverfahren. Wenn ihr gegen den Beschluss nach § 765 a ZPO Stellung genommen habt, dann würde ich die Nr. 3500 ansetzen.
Vermutlich wurdet ihr sicherlich im 765a-Verfahren zu dem Räumungsschutzantrag gehört, so dass auch eine 0,3 VG nach Nr. 3309 VV RVG entstanden sein dürfte - diese Gebühr entsteht dann nämlich neben der 0,3 VG für den Räumungsauftrag.
So würde ich abrechnen. Warte aber noch andere Meinungen ab.
Vermutlich wurdet ihr sicherlich im 765a-Verfahren zu dem Räumungsschutzantrag gehört, so dass auch eine 0,3 VG nach Nr. 3309 VV RVG entstanden sein dürfte - diese Gebühr entsteht dann nämlich neben der 0,3 VG für den Räumungsauftrag.
So würde ich abrechnen. Warte aber noch andere Meinungen ab.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Ich habe das lediglich bei mir daheim in meinen Vollstreckungsunterlagen gefunden. Da ich heute nicht im Büro bin, kann ich leider nicht im Kommentar nachschlagen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)