ZV-Formular / Frage zu Reihenfolge - Modul N

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pitt
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#1

18.04.2016, 11:22

Ich sitze vor dem Formular und bin unsicher wg. der anzugebenden Reihenfolge der Aufträge. Ich habe hier zwei Aufsätze und ein Formularbuch vorliegen und jedes empfiehlt eine andere "beste" Lösung.
Die Schuldner (Ehepaar) hängen seit einem Jahr immer wieder mit der Miete hinterher. Forderung inkl. titulierter Zinsen u. Kosten aktuell ca. 2.000,00 €.
Ich habe jetzt folgende Reihenfolge notiert:
Zuerst Auftrag E (gütliche Erledigung, Mindestratenhöhe habe ich angegeben), dann G (Vermögensauskunft ohne vorherigen ZV-Versuch, ggfs. J (Vorpfändung), K (Pfändung körperlicher Sachen) bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen G, M (Drittauskünfte betr. Arbeitgeber/Bank), J
Statt Erlass/Vollstreckung Hafbefehl möchte ich zunächst mal die Drittauskünfte einholen, wenn die Vermögensauskunft nicht abgegeben wird bzw. sich daraus ergibt, dass nach den dortigen Angaben mit einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht zu rechnen ist. Im Mietvertrag wurden die Berufe der Mieter angegeben. Weitere Hinweise auf die Arbeitgeber liegen nicht vor.
Ich möchte Rückfragen des GVZ vermeiden und hoffe, dass die Reihenfolge der Aufträge so verständlich und nicht widersprüchlich ist.
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Cindi
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#2

18.04.2016, 13:22

Das könnten zu viele wenns sein. Wenn ich es richtig verstehe, willst Du, sofern die VA eine Bankverbindung ergibt, gleich eine Vorpfändung ausbringen, um dann einen PfüB zu beantragn. Sollte das nichts erbringen, willst Du eine Pfändung körperlicher Sachen ausbringen? Könnte sein, dass der Gerichtsvollzieher diese Auftragskette ablehnt.
Berichte mal von Deiner Erfahrung (obs geklappt hat).
Pitt
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#3

18.04.2016, 13:38

Die Kästchen machen mich fertig. :nachdenk

Also ich möchte, dass der GVZ zunächst mal eine gütliche Erledigung (monatliche Ratenzahlung) versucht. Wenn die nicht zustande kommt, soll die sofortige Abnahme der Vermögensauskunft ohne vorherigen ZV-Versuch bei den Schuldnern erfolgen und bezüglich dort evtl. angegebener Forderungen Dritten ggü. eine Vorpfändung ausgebracht werden. In der Vermögensauskunft enthaltene pfändbare Gegenstände sollen dann gepfändet werden.
Wenn die Schuldner die Vermögensauskunft verweigern bzw. nicht zum Termin erscheinen, dann möchte ich, dass der GVZ die Drittauskünfte (Arbeitgeber und Bankdaten) einholt und ggfs. eine entsprechende Vorpfändung ausbringt.
Aelizia
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#4

19.04.2016, 14:59

Müsste folgendermaßen gehen:
Also ich möchte, dass der GVZ zunächst mal eine gütliche Erledigung versucht = E2
Wenn die nicht zustande kommt, die sofortige Abnahme der Vermögensauskunft = G1
und bezüglich dort evtl. angegebener Forderungen Dritten ggü. eine Vorpfändung = J
In der VAK enthaltene pfändbare Gegenstände sollen dann gepfändet werden = K + K3
Wenn die Schuldner die Vermögensauskunft verweigern bzw. nicht zum Termin erscheinen = M4
dann möchte ich, dass der GVZ die Drittauskünfte (Arbeitgeber und Bankdaten) einholt = M1 / M2
und entsprechende Vorpfändung ausbringt = N5 "M1+M2 i.V.m. J"

So, wie ich das sehe muss - außer zur Vorpfändung bei den Drittauskünften - keine Reihenfolge angegeben werden.
Die ergibt sich eigentlich aus dem Formular selber.
Vl kann noch einer der Gerichtsvollzieher hier zur Aufklärung beitragen?
Pitt
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#5

19.04.2016, 15:12

Danke Aelizia!
Ich habe jetzt den Antrag auf den Weg gebracht (ausgefüllt nach bestem Wissen und Gewissen :-D ) und warte ab, ob ich eine Nachfrage vom GVZ bekomme. Wahrscheinlich müssen sich die GVZ derzeit durch eine Menge falsch ausgefüllter Formulare wühlen und die Bearbeitung wird etwas dauern. Ich verstehe nicht, weshalb das Formular nicht wie beim Online-Mahnbescheid gestaltet werden konnte, wo man oft gleich einen Hinweis bekommt, wenn in einem Formularfeld etwas eingetragen wird, was zu einer Monierung führen kann.
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