Räumung in einer Großraumgarage-Schlüssel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Summerof77
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#1

22.03.2016, 10:52

Hallo meine Lieben!

Ich bin gerade mit einer schönen Räumung beschäftigt. Geräumt wird nach Berliner Modell ein Tiefgaragenstellplatz. Ich hoffe sehr, dass zum Zeitpunkt der Räumung der Pkw auf dem Platz steht. Das Problem ist, dass es eine Schließanlage mit Schlüssel für die Mieter gibt. Den Schlüssel gibt der ehemalige Mieter bisher nicht raus. Also, selbst wenn ich den Stellplatz geräumt habe, ggf. Auto entfernt und Platz gesichert wurde, kann der Schuldner immer noch in die Garage. Die Schließanlage austauschen wäre viel zu teuer. Und ich weiß gerade gar nicht, wie ich das dem Gerichtsvollzieher verkaufe, dass ich den Schlüssel vom Ex-Mieter herausverlangen möchte. Ist dies bereits in meinem Herausgabeantrag enthalten, dass der GV sich dann nochmal zum Schuldner (wohnt um die Ecke) begibt und den Schlüssel herausverlangt? Sollte ich einen extra Antrag diesbezüglich auf Herausgabe stellen? :-?
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Summerof77
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#2

22.03.2016, 11:24

Habe gerade mal mit unserem zuständigen GV telefoniert, da ich ein blödes Bauchgefühl hatte: Im Urteil hätte drin stehen müssen, das auch sämtliche Schlüssel herausverlangt werden. Steht natürlich nicht, da ging Chef nicht von aus bei einem Stellplatz...Mist! Abänderung des Urteils ist wohl kaum machbar, denke ich?
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Kanzleihund
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#3

23.03.2016, 10:12

Schon mal daran gedacht, den Schlüssel einfach "auszubuchen". Den meisten Schließanlagen kann man sagen, dass ein Schlüssel ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr schließen soll.
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Summerof77
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#4

06.04.2016, 08:11

Ja, aber die Schließanlage ist quasi antik. Da gibt es keine Computersteuerung, der man das so sagen kann. ;-)
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icerose
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#5

22.01.2018, 12:49

Summerof77 hat geschrieben:Abänderung des Urteils ist wohl kaum machbar, denke ich?
Richtig. Das ist keine "offensichtliche Auslassung" - sondern wurde falsch beantragt. :sad:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#6

31.01.2018, 13:15

icerose hat geschrieben:
Summerof77 hat geschrieben:Abänderung des Urteils ist wohl kaum machbar, denke ich?
Richtig. Das ist keine "offensichtliche Auslassung" - sondern wurde falsch beantragt. :sad:
Jetzt hab ich selber so ein Urteil (Räumung Stellplatz XXX, da steht nix von iwelchen Schlüsseln) auf dem Tisch - und muss leider vollstrecken. :roll:
Summerof77: Wie hast du das Problem schlussendlich gelöst?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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