Drittauskünfte /Vermögensverzeichnis anderer Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ufrosine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 09.03.2016, 15:11
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

04.04.2016, 10:19

Hallo,

wenn die Vermögensauskunft für einen anderen Gläubiger abgegeben wurde
und wir nun hierzu n u r Drittauskünfte einholen lassen möchten, müssen wir
doch im Formular M1 - 4 ankreuzen? Alles andere wird ja nicht benötigt.
Man müsste dann dem GV mitteilen können, dass man aufgrund des Vermögens-
verzeichnisses (für anderen Gläubiger) Drittauskünfte haben möchte, da sich
eine Pfändung hieraus nicht ergibt.
Weiß nicht so recht, wo ich diese Ausführungen hinschreiben soll. Hat jemand einen Tipp
für mich?
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#2

04.04.2016, 10:27

Liegt Dir das Vermögensverzeichnis schon vor? Wenn nicht dann noch G1
Antworten