Beendigung Zwangsverwaltung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule69
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#1

31.03.2016, 07:21

Guten Morgen in die Runde,

ich habe hier mehrere Titel vorliegen, die eine Zwangsverwalterin erwirkt hat. Die meisten Titel sind Räumungstitel. Nun wurde die Immobilie versteigert und ich soll vollstrecken. Hinsichtlich der Räumungstitel habe ich schon einen Beschluss des BGH (14.06.2012 VII ZB 47/10) gefunden, dass der Räumungstitel nicht auf den neuen Erwerber umgeschrieben werden kann, da der Erwerber nicht Rechtsnachfolger des Zwangsverwalters werden kann. Hier kann man wohl aus dem Zuschlagsbeschluss die Räumung betreiben.

Wie sieht es aber mit meinen Titeln aus, die lediglich auf Zahlung lauten? Die rückständige Miete "steht" ja noch der Zwangsverwalterin zu oder nicht? Könnte ich aus diesen Titel trotz neuem Eigentümer noch im Namen der Zwangsverwalterin vollstrecken, weil es sich um Mietrückstände handelt, die vor der Versteigerung des Grundstückes entstanden sind?
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Loki
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#2

01.04.2016, 11:06

Wer hat euch denn mit der ZV beauftragt? Die Zwangsverwalterin?
Jule69
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#3

04.04.2016, 06:25

Nein die neue Eigentümerin, weil alle Titel die es bezüglich des Objektes gibt an diese von der Zwangsverwalterin übergeben wurden
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Loki
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#4

04.04.2016, 08:52

Der neuen Eigentümerin kann es ja auch eigentlich egal sein, weil der Mieter keine Schulden bei ihr hat. Müsste der Titel nicht eigentlich auch zurück gehen an den die Zwangsverwaltung beantragenden Gläubiger des ursprünglichen Eigentümers?
Jule69
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#5

04.04.2016, 11:08

Wieso an den Gläubiger? Der kann ja daraus auch nicht vollstrecken
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Loki
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#6

04.04.2016, 14:14

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