Sicherungshypothek Löschung Kosten noch offen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Randfichte72
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#1

30.03.2016, 20:03

Guten Abend,

wir hatten heute im Büro folgende Akte:
Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch des Gegners zugunsten unseres Mandanten, 2.900 Euro.
Es ist Zahlung erfolgt, lediglich nicht gezahlt wurden die RA-Kosten für die Beantragung der Sichhyp von 86 Euro.

Dafür haftet das Grundstück, diese Kosten stehen also nicht im Grundbuch bei der Sicherungshypothek.
Was ist mit der Löschungsbewilligung? Meines Erachtens ist die doch erst in Gang zu bringen/zu erstellen, wenn alles gezahlt ist, oder?

Wir haben den Gegner jetzt erstmal mit Frist angeschrieben und zur Zahlung des Restbetrages aufgefordert.

Oder liege ich hier falsch?
Eure Randfichte
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Loki
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#2

01.04.2016, 11:07

Ja, die Löschungsbewilligung erst rausgeben, wenn alles bezahlt ist. Das ist das beste Druckmittel, das du haben kannst.
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