§ 802 l ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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x3paris
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#1

31.03.2016, 14:58

Hallo Ihr Lieben :wink1

mein allererster Beitrag und schon sowas kompliziertes (..für mich)..

Ich habe eine Akte vom Chef bekommen, in der ich beim Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Einholung von Auskünften gemäß § 802 L ZPO erstellen soll.

Da ich jetzt erst seit kurzem mit RA Micro arbeite, habe ich noch nicht so viel Ahnung davon :oops:
Unter dem Punkt Zwangsvollstreckung habe ich zwar schon geguckt, aber mit dem §§ konnte ich leider nichts anfangen.

Kann mir da jemand weiterhelfen oder gibt es da ein Formular oder Standardtext?

Für kurzfristige Hilfe wäre ich überaus dankbar :thx

Liebe Grüße!
Tatjana :)
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niva
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#2

31.03.2016, 15:07

in RAM hab ich noch keine Vorlage gefunden. ich bastel mir da einfach einen Fließtext aus dem §-Text zusammen. ging bisher immer durch.
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Crydea
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#3

31.03.2016, 15:50

Wenn ihr in RA-Micro schon das ZV-Auftrag Formular habt kann man das einfach ankreuzen.
x3paris
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#4

04.04.2016, 12:33

Crydea hat geschrieben:Wenn ihr in RA-Micro schon das ZV-Auftrag Formular habt kann man das einfach ankreuzen.

Ahh ich hab es raus gefunden, vielen Dank!!! :thx
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AliceImWunderland
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#5

04.04.2016, 12:53

Die Einholung von Auskünften kann nicht isoliert beantragt werden, sondern nur in Verbindung mit dem Antrag auf Abgabe der VA. Die Höhe der Hauptforderung muss mind. 500,00 betragen und der Schuldner auf die Aufforderung des GVZ nicht reagiert haben. Das sind erst einmal die Voraussetzungen für die Einholung von Auskünften.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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