Hallo Ihr Lieben
mein allererster Beitrag und schon sowas kompliziertes (..für mich)..
Ich habe eine Akte vom Chef bekommen, in der ich beim Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Einholung von Auskünften gemäß § 802 L ZPO erstellen soll.
Da ich jetzt erst seit kurzem mit RA Micro arbeite, habe ich noch nicht so viel Ahnung davon
Unter dem Punkt Zwangsvollstreckung habe ich zwar schon geguckt, aber mit dem §§ konnte ich leider nichts anfangen.
Kann mir da jemand weiterhelfen oder gibt es da ein Formular oder Standardtext?
Für kurzfristige Hilfe wäre ich überaus dankbar
Liebe Grüße!
Tatjana
§ 802 l ZPO
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in RAM hab ich noch keine Vorlage gefunden. ich bastel mir da einfach einen Fließtext aus dem §-Text zusammen. ging bisher immer durch.
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Die Einholung von Auskünften kann nicht isoliert beantragt werden, sondern nur in Verbindung mit dem Antrag auf Abgabe der VA. Die Höhe der Hauptforderung muss mind. 500,00 betragen und der Schuldner auf die Aufforderung des GVZ nicht reagiert haben. Das sind erst einmal die Voraussetzungen für die Einholung von Auskünften.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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