Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BüroBüro
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#1
17.03.2016, 11:57
Ich habe ein echtes Problem mit einer Schuldnerin:
Laut Einwohnermeldeamt ist sie unter der mir bekannten Anschrift gemeldet. Die zuständige Gerichtsvollzieherin teilt mir jetzt allerdings mit, dass "die Schuldnerin unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei. Es befindet sich unter der Anschrift der Name der Schuldnerin weder auf einer Klingel noch auf einem Briefkasten."
Wie kann das sein und wie könnte ich hier weiter vorgehen ??
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Tatjana H.
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#2
17.03.2016, 12:02
Es kann sein, dass sie zwar unter der Anschrift gemeldet ist aber nicht dort zu erkennen, weil sie vielleicht bei ihrem Freund wohnt. Dann ist zwar sein Name auf der Klingel aber ihren hat sie nicht drauf. Vielleicht seid ihr nicht die einzigen Gläubiger....
Aber wie du da ran kommst weiß ich nicht.
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten ![Haue-Smilie :haue](./images/smilies/haue.gif)
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Aelizia
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#3
17.03.2016, 12:06
Ich habe in genau solch einem Fall direkt mit dem Einwohnermeldeamt telefoniert und den Sachverhalt mitgeteilt.
Durch das EWMA ist dann geprüft worden, ob Schuldner dort noch wohnt oder nicht.
Wenn er dort nicht mehr wohnt, wird er zumindest von Amts wegen abgemeldet.
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#4
17.03.2016, 12:07
Es gibt hier einen älteren Thread "Wo ist mein Schuldner nur..." mit vielen Tips.