Rang Vorpfändungen / Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ufrosine
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#1

09.03.2016, 15:43

Folgende Frage Lohnpfändung:

Vorpfändung Gl. 1 wird am 03.02. DS zugestellt

Pfüb Gl. 2 wird am 03.03. DS zugestellt (Gl.2 hatte gar keine Vorpfändungen ausgebracht)

w e i t e r e Vorpfändung Gl. 1 wird am 04.03. DS zugestellt

M.E. ist 1. Vorpfändung Gl.1 unwirksam, da kein Pfüb in Monatsfrist.

2. Vorpfändung Gl. 1 ist nach Pfändung Gl. 2

Sehe ich das richtig, dass Gl. 2 bedient werden muss? Oder
gibt es andere Meinungen dazu...
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Anahid
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#2

09.03.2016, 18:21

Wenn der PfÜB nicht binnen Monatsfrist zugestellt wird, kann ich natürlich eine weitere Vorpfändung aussprechen.Diese ist dann aber nicht mehr rangwahrend. Von daher sehe ich das genauso, dass der Pfändungsgläubiger 2 zu bedienen ist und der andere in die Röhre schaut.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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