Folgende Frage Lohnpfändung:
Vorpfändung Gl. 1 wird am 03.02. DS zugestellt
Pfüb Gl. 2 wird am 03.03. DS zugestellt (Gl.2 hatte gar keine Vorpfändungen ausgebracht)
w e i t e r e Vorpfändung Gl. 1 wird am 04.03. DS zugestellt
M.E. ist 1. Vorpfändung Gl.1 unwirksam, da kein Pfüb in Monatsfrist.
2. Vorpfändung Gl. 1 ist nach Pfändung Gl. 2
Sehe ich das richtig, dass Gl. 2 bedient werden muss? Oder
gibt es andere Meinungen dazu...
Rang Vorpfändungen / Pfändung
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Wenn der PfÜB nicht binnen Monatsfrist zugestellt wird, kann ich natürlich eine weitere Vorpfändung aussprechen.Diese ist dann aber nicht mehr rangwahrend. Von daher sehe ich das genauso, dass der Pfändungsgläubiger 2 zu bedienen ist und der andere in die Röhre schaut.
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