Guten Morgen!
Hab hier einen Unterhaltstitel (Trennungsunterhalt )vom Juli vor mir liegen, tituleirt sind Unterhaltsrückstände sowie fortlaufender Unterhalt von 184,00 € monaltlich.
Der Schuldner hat Anfang September die Inso eröffnet.
Haben einen Rentenbescheid vom Schuldner, dass er Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von 1.262,88 € monaltlich bezieht.
Unsere Mandantin hat die Forderung nicht im Inso angemeldet und möchte auch durch uns nicht anmelden lassen (gibt ja dafür kein PKH/Beratungshilfe). Normalerweise ist das doch so,dass man aus titeln, die in die Insomasse fallen während der Inso des Schuldners keine Pfändungs/ZV Maßnahmen durchführen kann, außer man ist Neugläubiger.
Sind wir Neugläubiger da der Unterhalt monaltlich fortlaufend ist? Kann ich die Rente pfänden? Wenn ja, dann nur über die fortlaufenden Unterhaltszahlungen oder auch wegen des Rückstandes?
Hoff einer von euch Vollstreckungsexperten kann mir helfen
ZV Unterhalt bei Inso
Ich bin mir nicht sicher, aber Unterhaltssachen fallen doch nicht in die Inso, oder? Unterhaltssachen haben doch vor allem Vorrang!?
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Hallo Majo,
von der Insolvenz ist nur der pfändbare Teil des Einkommens betroffen, also alles was über der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO liegt.
Bei Unterhalt hast du ja die Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenze "herunterzuschrauben", d.h. dass bei Unterhalt auch ein Teil des eigentlich unpfändbaren Einkommens gepfändet werden kann (auf entsprechenden Antrag). Diesen für "normale Gläubiger" unpfändbaren Betrag kannst du auch während der Inso pfänden, da er nicht Teil der Insolvenzmasse ist.
von der Insolvenz ist nur der pfändbare Teil des Einkommens betroffen, also alles was über der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO liegt.
Bei Unterhalt hast du ja die Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenze "herunterzuschrauben", d.h. dass bei Unterhalt auch ein Teil des eigentlich unpfändbaren Einkommens gepfändet werden kann (auf entsprechenden Antrag). Diesen für "normale Gläubiger" unpfändbaren Betrag kannst du auch während der Inso pfänden, da er nicht Teil der Insolvenzmasse ist.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Wieso ist DS der Verwalter? Der zieht doch eh nur die gemäß § 850 c ZPO pfändbaren Beträge ein vom Arbeitseinkommen.
Der Unterhaltsgläubiger darf doch tiefer pfänden, damit hat der Verwalter nix zu tun.
Der Unterhaltsgläubiger darf doch tiefer pfänden, damit hat der Verwalter nix zu tun.
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DS ist die Rentenstelle, NICHT der InsV. Hier zahlt doch die Rentenstelle an den SC nicht an den InsV und der an den SC. Der InsV bekommt (wie oben beschrieben) höchstens den pfändbaren Anteil.
Rückständiger Unterhalt ist eine Insolvenzforderung und kann zur Tabelle angemeldet werden. Das kann die Gläubigerin zur Not auch selbst hinbekommen. Wenigstens die HF kann sie doch eintragen. Zinsen sind ja ein bißchen schwierig, geb ich zu. Darauf sollte die Mdtin unbedingt hingewiesen werden.. Lfd. Unterhalt ist eine Neuforderung.
Rückständiger Unterhalt ist eine Insolvenzforderung und kann zur Tabelle angemeldet werden. Das kann die Gläubigerin zur Not auch selbst hinbekommen. Wenigstens die HF kann sie doch eintragen. Zinsen sind ja ein bißchen schwierig, geb ich zu. Darauf sollte die Mdtin unbedingt hingewiesen werden.. Lfd. Unterhalt ist eine Neuforderung.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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